Diskussion:Pflichtexemplar
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[Bearbeiten] Neufassung des Gesetzestextes
Gibt es eigentlich einen besonderen und zwingenden Grund, warum der Gesetzestext der Neufassung zu einer privaten Homepage verlinkt wird? Reicht der Bundesanzeiger nicht mehr aus? Sicher, der ist nicht zwingend tagesaktuell, aber beim DNBG wird deswegen nicht die Republik untergehen, oder? :o) --FredS 09:57, 1. Jul 2006 (CEST)
- Nachtrag: Unter [1] wird da grade der neue Gesetzestext online gestellt, kann sich also nur um Tage handeln. --FredS 10:02, 1. Jul 2006 (CEST)
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- Hi, gibt es einen Grund einen Link durch keinen Link zu ersetzen und dadurch letztlich einen nicht korrekten Artikel zu hinterlassen? Gibt es einen Grund eine Information deswegen vorzuenthalten, weil demnächst die Information auch an anderer Stelle verfügbar sein wird? Gibt es die Qualitätsrichtlinien für externe Links nur für private Seiten? Mamamia --Buzer 10:19, 1. Jul 2006 (CEST)
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- Bevor du dich allzusehr aufregst guckst du lieber nochmal. "Wikilike" ist es Informationen in einen Artikel einzuarbeiten damit der Leser auch weiß worum es geht. Das in der Neufassung des Gesetzes jetzt Netzpublikationen mit in der Abgabe/Sammelgesetzgebung der Deutschen Nationalbibliothek enthalten sind geht nämlich aus deinem Link nämlich auch nicht hervor. Also erst lesen, dann denken, dann aufregen. Und nachdem diese Info drin ist kann der geneigte Leser entweder den Gesetzestext selber suchen oder ist zumindestens fürs Erste zufriedengestellt.--FredS 10:32, 1. Jul 2006 (CEST)
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- "Wikilike" ist es also korrekte Erweiterungen wieder zu entfernen, weil diese nicht allumfassend waren und im Ergebnis falsche Informationen zu hinterlassen? Aha. Übrigens, wenn die von dir geforderte Information nicht aus dem Gesetz - sprich meiner Änderung - hervorgeht, wo steht sie dann? Dein bester ist allerdings dein letzter Satz. Das nenne ich Qualität. Ich sag nur: Immer denken! --Buzer 10:53, 1. Jul 2006 (CEST)
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- Ich helf ja gerne...Also, die Information die ich eingebaut habe geht selbstverständlich aus dem Gesetzestext hervor. Und auch wenn es dich wundert, ja, der geneigte Leser in der WP liest die Informationen die für ein Lemma wesentlich sind gerne hier im Text, und wird dann anschliessend und für weiterführende Informationen auf angebotene Weblinks zurückgreifen. Du bietest ihm einen Link zu einem trockenen Gesetzestext auf deiner privaten Homepage, die das Schicksal jeder privaten Page teilen mag, nämlich nicht zwingend immer verfügbar zu sein, plötzlich aus dem Netz verschwunden zu sein und vieles mehr, deren Inhalt sich der Leser zusätzlich erarbeiten muß und der, wie oben vermerkt, in wenigen Tagen als offizieller Text vom Bundeszentralanzeiger verfügbar gehalten wird (das ist nämlich deren gesetzlicher Auftrag, weißt du und speziell bei Gesetzestexten erwartet der Leser einen "amtlichen Link"). Ich arbeite diese Information aus dem Gesetz in den Text ein und halte diese damit für den Leser der WP direkt bereit. Und wo genau an dieser Linie baue ich also falsche Informationen ein, bzw. "hinterlasse diese"? Das muß mir wirklich noch erklärt werden wie ein Mehr an Information für den Leser sowas erreichen kann. Sicher damit ist deine Homepage als WP Referenzquelle weg, aber ist das so schlimm? Das Lemma als solches sieht deutlich besser aus mit der Info im Text.--FredS 11:13, 1. Jul 2006 (CEST)
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- Das was du alles am Artikel geändert hast, ist absolut löblich. Aber mal ganz einfach: 100 - 1 = 99. Ich sehe die 1 im Artikel nicht mehr, nur den Hinweis, daß es da irgendwo eine 1 geben muß. Die hat sich der interessierte Leser eben selber zu suchen. Die 1 mit dem Hinweis abzuziehen, diese 1 wäre irgendwann nicht mehr da, warten wir auf eine bessere 1, ist übrigens Faulheit. Konsequent wäre es gewesen, die 1 zu entfernen, wenn die bessere 1 verfügbar ist. Und "falsch" nenne ich die Tatsache eine 1, die mittlerweile eine 0 ist, ohne den entsprechenden Hinweis darauf im Artikel zu belassen, während die aktuelle 1 fliegt. Übrigens wird nirgendwo ein "offizieller" oder "amtlicher" Link verfügbar gehalten, schon gar nicht vom "Bundeszentralanzeiger". Aber du nimmst verschiedene Sachen nicht so genau, daher paßt dies schon alles recht gut zusammen. Na dann ... --Buzer 13:18, 1. Jul 2006 (CEST)
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- Danke für das Lob. Was die von dir monierte fehlende "1" angeht...irgendwo muß ich überlesen haben das der Artikel nach meiner Änderung keinen Mehrwert besitzt das insgesamt aber trotzdem "löblich" war. Egal, es ist ein Wiki, es steht dir selbstverständlich frei ein Meinungsbild von Juristen einzufordern und eine Aussage wo man gerne in der WP Gesetzestexte referenziert hätte, auf der Juris Seite, also dem "offiziellen Herausgeber" oder auf deiner privaten Homepage. Das der Onlinetext, genauso wie dein eigener (der allerdings noch weniger) keinerlei Rechtswirksamkeit hat weiß ich übrigens auch. Es ist ja ein wirklich hochwohllöbliches Unterfangen die langsamen Mühlen unserer Gesetzesvertreter zu unterstützen, aber irgendwie komm ich mir hier grad vor wie jemand der in einem sehr sehr kleinen Wasserglas grad ein sehr großes Warnschild vor einem Hurrikan gefunden hat. Tut das Not? --FredS 15:14, 1. Jul 2006 (CEST)
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Bei Kenntnis von x-1=y kann man getrost auf x>y setzen. Schönes Wochenende --Buzer 15:50, 1. Jul 2006 (CEST)