Personalbedarfsplanung
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Die Personalbedarfsplanung ist ein Teilgebiet der Personalplanung, die im Rahmen der Personalwirtschaft ein praktisches Aufgabengebiet der Betriebsführung bildet. Die Methoden der Personalbedarfsplanung werden im Rahmen des Personalmanagements wissenschaftlich in der Betriebswirtschaftslehre diskutiert.
- Mit Hilfe der Personalbedarfsplanung wird abgeschätzt, wie groß der Personalbedarf eines Betriebs in der Zukunft sein wird.
- Der Personalbedarf wird qualitativ und quantitativ geplant.
- Bei einer Planung nach Qualität werden die in Zukunft (kurz-, mittel- oder langfristig) notwendigen Qualifikationen/Fähigkeitsprofile ermittelt.
- Bei der Planung der Quantität werden, meistens zu statistischen Zwecken, Köpfe gezählt. Hierzu kann man folgende Formel anwenden:
Zukünftiger Personal-Bestand = aktueller Bestand + Zugänge - Abgänge (Bz = Ba + Z - A).
- Bei der Planung der Quantität wird häufig auf die Rechnung in Manntagen bzw. FTEs (Full Time Equivalent) zurückgegriffen.
Entsprechend der Zielsetzung der Personalplanung unterscheidet man:
- Ersatzbedarf, d.h. der durch ausscheidende Mitarbeiter verursachte Bedarf (Gründe können sein: Tod, Invalidität, Pensionierung, Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber);
- Neubedarf (Erweiterungsbedarf), d.h. der über den augenblicklichen Personalbestand hinausgehende (zusätzliche) Personalbedarf (Gründe sind: Erhöhung der Betriebskapazität, Arbeitszeitverkürzungen, Hochkonjunktur);
- Minderbedarf (Personaleinschränkung), d.h. Rückgang des Personalbedarfs (Gründe sind: Rationalisierungsmaßnahmen, Strukturkrisen, Rezession)
- Reservebedarf, Abrufbereites Personal ("Rufbereitschaft" bei Feuerwehr, zusätzlich zum Stammpersonal kann in Notsituationen noch ein weiterer Personalstamm abgerufen werden)
- Zusatzbedarf, kurzfristiges zusätzliches Personal (Gründe sind z.B. saisonale Konjunkturschwankungen wie z.B. die Weinernte im Herbst)
- Freistellungsbedarf, Personalüberschuss, der aus verschiedenen Gründen abgebaut werden muss, z.B. bei Absatzschwierigkeiten, bei Produktionseinschränkungen, Betriebsstilllegungen, Schließung von Betriebsteilen und Filialen, bei Rationalisierungsinvestitionen.