Patron
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Der Ausdruck Patron (v. lat.: patronus, aus: pater Vater) bezeichnet
- den Schutzpatron, einen Heiligen, dem der Schutz einer Person, einer Gemeinschaft, eines Berufsstandes oder eines Ortes anbefohlen ist
- den Namenspatron, einen Heiligen, nach dem eine Person benannt wird
- in Frankreich und in der Schweiz einen Unternehmer
- umgangssprachlich in Deutschland einen eigenartigen Menschen - ein "komischer Patron"
- den Inhaber eines Patronats
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- im römischen Recht das Amt eines Schutzherrn über Schutzbefohlene oder Freigelassene, Patronat (Römer)
- die juristische Bürgschaft eines Feudalherren über ein Kirchengebäude: Kirchenpatronat
- allgemein eine Schirmherrschaft
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[Bearbeiten] Siehe auch
- die Widmung einer Kirche an einen Heiligen: Patrozinium
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