Parteifähigkeit
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Parteifähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Kläger oder Beklagter zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich alle Personen, die rechtsfähig sind.
Zu unterscheiden hiervon sind die Prozessfähigkeit und die Postulationsfähigkeit.
[Bearbeiten] Siehe auch
Deliktsfähigkeit , Ehefähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Juristische Person, Postulationsfähigkeit, Prozessfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Testierfähigkeit, Verfahrensfähigkeit