Nicolaus Handjery
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Nicolaus Handjery (* 18. Dezember 1836 in Konstantinopel, † 7. Dezember 1900 in Dresden) war ein preußischer Politiker.
Er war der Sohn des russischen Staatsbeamten Fürst Telemach Handjery und seiner Frau, der deutschen Adligen Caroline Handjery, geborene Caroline von Glasenapp. Als Handjery 9 Jahre alt war, zog seine Familie mit ihm nach Dresden, später nach Berlin. Sein Vater kaufte in Westfalen die Güter Ulenburg, Beck, Schockenmühle und Gohfeld. 1850 starb der Vater. Am 17. April 1851 erhielt Handjeri die Nationalisationsurkunde (Staatsbürgerschaft). Am 21. April 1851 legte er am Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in Berlin das Abitur ab, wobei er umfassenden Kenntnisse in Geographie und Geschichte und in den Sprachen Latein, Griechisch und Französisch zeigte. 1854 bis 1857 studierte er Jura in Berlin und Bonn und erwarb am 20. Juni 1857 den Titel Dr. jur. utr.. Von 1857 bis 1861 diente er im Garde-Kürassier-Regiment und schied aus gesundheitlichen Gründen mit dem Dienstgrad eines Sekondeleutnants aus. Von 1861 bis 1863 war er Kammergerichtsauskulator am Berliner Kammergericht. Am 26. Juni1863 erfolgte die Ernennung zum Kammergerichtsreferendar. Anschließend reiste Handjeri für ein Jahr nach Frankreich. Nach seiner Rückkehr bestand er am 28. Mai1864 in Potsdam die Prüfung zum Regierungsreferendar und wurde am 11. Juni in den Staatsdienst aufgenommen. Am 29. Oktober1867 bestand er die große Staatsprüfung und wurde daraufhin am 25. November 1867 zum Regierungsassessor ernannt. Von Dezember 1867 bis März 1868 übernahm er die Vertretung des Landrates von Jüterbog-Luckenwalde. Im selben Jahr übernahm er die Verwaltung von Teltow. Ab 1868 arbeitete Handjeri im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, ab 1869 als Regierungsassessor im Königlichen Polizeipräsidium in Berlin. Von April 1868 bis Januar 1874 vertrat er im Reichstag den Wahlkreis Teltow-Beeskow-Storkow. Am 01. Juli 1870 übernahm er die kommissarische Verwaltung von Teltow. Von 1870 bis 1876 war er zudem Abgeordneter im Preußischen Abgeordnetenhaus. Am 08. Mai 1872 wurde Handjeri die Landwehrdienstauszeichnung II. Klasse verliehen. Am 28. Juli 1875 erhielt er den Roten Adlerorden IV. Klasse. 1877 wurde Handjeri zum königlichen Kammerherrn ernannt. Von 1879 bis 1882 war er wieder im Preußischen Abgeordnetenhaus. Von Dezember 1884 bis März 1885 war er Vorsitzender des Brandenburgischen Sparkassenverbandes. Am 16. März 1885 wurde er zum Regierungspräsidenten im Bezirk Liegnitz in der Provinz Schlesien ernannt. Am 18. Januar 1887 erhielt er den Roten Adlerorden III. Klasse mit Schleife, am 23. März 1890 den Roten Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub, am 19. September 1890 den Kaiser-Franz-Josef-Orden, am 30. September 1890 den Komturorden des Königs Albert von Sachsen I. Klasse. Und am 11. März 1895 den Stern zum Roten Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub. Am 1. April desselben Jahres wurde er aus dem Staatsdienst entlassen und starb fünf Jahre später.
[Bearbeiten] Literatur
Wilke, Claudia: Die Landräte der Kreise Teltow und Niederbarnim im Kaiserreich. Potsdam, 1998