Nichtbundeseigene Eisenbahn
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Eine nichtbundeseigene Eisenbahn ist eine Eisenbahn in Deutschland, die nicht zu den Eisenbahnen des Bundes gehört. Diese Bahnen werden manchmal auch - nicht ganz korrekt - als Privatbahnen bezeichnet. In der Praxis sind dies fast alle Eisenbahnen außer der Deutschen Bahn AG und ihren Tochtergesellschaften.
Sie waren im Verband Deutscher Nichtbundeseigener Eisenbahnen e. V. (VDNE) zusammengeschlossen. Am 6. November 1990 schloss sich dieser mit dem Verband Öffentlicher Verkehrsbetriebe (VÖV) und dem VÖV der ehemaligen DDR zum Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zusammen.
Zahl, Umfang und Bedeutung der NE-Bahnen ist seit der Bahnreform der neunziger Jahre erheblich gestiegen Die Liste deutscher Eisenbahngesellschaften gibt einen guten Überblick über den gegenwärtigen Stand.
Die Einstufung als nichtbundeseigene Eisenbahn hat vor allem rechtliche Konsequenzen. Für Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde zuständig, für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen das jeweilige Bundesland (Wobei viele Bundesländer jedoch ihre Aufgaben - zumindest teilweise - dem Eisenbahnbundesamt übertragen haben).