Mitfahrgelegenheit
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Mitfahrgelegenheit (MFG) nennt man eine organisierte Mitnahme von Mitreisenden im eigenen Auto, teilweise auch mit der Bahn bei Reisen, die für mehrere Personen billiger werden. Lange wurde dies hauptsächlich über Mitfahrzentralen organisiert, mit der zunehmenden Verbreitung des Internets jedoch auch immer mehr über spezielle Internetseiten ohne zusätzliche Gebühr.
Vor der Verbreitung des Internets waren auch gebührenfreie Mitfahrgelegenheiten über eigens dafür aufgehängte Schwarze Bretter, etwa bei studentischen Organisationen, nicht selten.
Darüber hinaus gibt es auf stark frequentierten Pendlerstrecken bekannte Parkplätze, auf denen sich potenzielle Mitfahrer treffen.
Bei einer Mitfahrgelegenheit handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, da sich Fahrer und Mitfahrer „die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“ (§ 705 BGB)
Eine neue Form von Mitfahrgelegenheiten sind Mitflüge, die in Mitflugzentralen vermittelt werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- "Alex auf krummer Tour" – SZ-Artikel über Mitfahrgelegenheiten und den Missbrauch bei Mitfahrangeboten