Maler und Lackierer
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Als Maler werden im Handwerk Facharbeiter bezeichnet, die den Beruf Maler und Lackierer erlernt haben und ausüben. Neben Anstrichen aller Art stellen die Maler auch sämtliche sichtbaren Schlussbeschichtungen an Wänden und Decken im Innen- und Außenbereich her.
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[Bearbeiten] Offizielle Berufsbezeichnung
[Bearbeiten] Deutschland
Die offizielle Berufsbezeichnung in Deutschland ist "Maler und Lackierer". Das Berufsbild ist in drei Fachrichtungen unterteilt:
- Gestaltung und Instandhaltung (Maler und Tapezierer)
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- Bauten- und Korrosionsschutz
Der frühere "Maler und Lackierer - Schwerpunkt Fahrzeuglackierer" ist seit der neuen Ausbildungsordnung von 2003 der eigenständige dreijährige Ausbildungsberuf "Fahrzeuglackierer". Regional werden Maler auch mit der Zusatzprüfung "Putz" als Maler mit Fachrichtung "Verputzer" ausgebildet, diese Ausbildung beinhaltet unter anderem:
- Außen und Innenputze
- Vollwärmeschutz
- Stuckarbeiten
- Fassadengestaltung
- Betonsanierung
- Rissarmierung
- Trockenbau
Das stellen von Gerüsten (Schutzgerüste oder normale Arbeitsgerüste) kann firmenbedingt auch zum Malerhandwerk gehören.
[Bearbeiten] Frühere Berufsbezeichnungen
Früher wurde der Maler auch als "Tüncher" bezeichnet. Selten wird auch mancherorts der Name "Weisbinder" verwendet.
[Bearbeiten] Kompetenzüberschneidende Berufsgruppen
Einige Bereiche dieses Handwerks werden auch von anderen Berufsgruppen ausgeführt:
- Raumausstatter (Teppichböden und Tapeten)
- Stuckateur oder Gipser (Putze, Wärmedämmverbundsysteme, Stuckarbeiten, Trockenbau)
[Bearbeiten] Österreich
Die offizielle Berufsbezeichnung in Österreich ist "Maler und Anstreicher".
[Bearbeiten] Schweiz
Die offizielle Berufsbezeichnung in der Schweiz ist "Maler". (Obwohl das Wort `"Lackierer" häufig fällt.)
[Bearbeiten] Ausbildung (Deutschland)
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Die drei Fachrichtungen haben in den ersten zwei Ausbildungsjahre die gleichen Ausbildungsinhalte und erst im dritten Lehrjahr sollte eine Differenzierung stattfinden.
Außerdem gibt es noch eine zweijährige Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter, die mit einer Qualifikationsprüfung abschließt. Nach bestandener Prüfung kann man noch ein weiteres Jahr anschließen und die Gesellenprüfung zum Maler und Lackierer ablegen.
Früher waren fünf Jahre Praxiserfahrung als Geselle erforderlich, um sich zur Meisterprüfung für das Maler- und Lackiererhandwerk anzumelden. Später waren nur noch drei Gesellenjahre erforderlich. Heute ist es nach neuer Handwerksordnung im Maler- und Lackiererhandwerk möglich, die Meisterprüfung direkt nach Abschluss der Gesellenprüfung abzuschließen. Es ist aber damit zu rechnen, dass die meisten Gesellen direkt nach dem Gesellenbrief aus Kostengründen einen Meisterlehrgang noch nicht finanzieren. Eine Finanzierungsmöglichkeit ist aber das Meister-BAföG. Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt. Eine vorherige Schule ist keine Pflicht, wird aber empfohlen, da die Prüfung die vier Bereiche Berufspädagogik, Firmenleitung (Buchhaltung), Fachpraxis und Fachtheorie umfasst.
[Bearbeiten] Wortherkunft
- lateinisch: makula = Fleck, Makel
- mittelhochdeutsch: mal = Fleck
- gotisch: mela = Schrift
Malen bedeutete demnach soviel wie schreiben oder flecken (Flecken machen).
[Bearbeiten] Weblinks
- "ausbau + fassade" (Fachzeitschrift)
- MALERBLATT - Fachzeitschrift für Maler und Lackierer
- Hauptverband des Maler- und Lackierer Handwerks
- Die Mappe: Die Malerzeitschrift des Callwey Verlag
- Malertipp.de: Portal für das Maler- und Raumausstatterhandwerk
- Meisterprüfungsordnung in Österreich
- Reglement über die Ausbildung in der Schweiz
- Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer Verband