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Liturgiereform

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Liturgiereform ist die Erneuerung (lateinisch: instauratio) gottesdienstlicher Ordnungen, Texte, Handlungen und Zeichen sowie von Geist und Kraft der Liturgie. Heute ist mit diesem Wort in der Regel die vom zweiten Vatikanischen Konzil beschlossene und von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. durchgeführte Erneuerung und Pflege der katholischen Liturgie gemeint.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Frühere Liturgiereformen

Der christliche Gottesdienst wird nicht als eine feste Größe geboren, sondern entwickelt sich aus relativ wenigen neutestamentlichen Vorgaben: Eucharistie zum Gedächtnis Christi, Taufe auf Jesu Namen, Sonntagsfeier der Auferstehung des Gekreuzigten. Erste Liturgiereformen wurden zwischen dem vierten und siebten Jahrhundert durchgeführt, als die Kirche nach der Zeit der Verfolgung zur Staatskirche aufgestiegen war. In der Folgezeit entwickelte sich wie im Osten auch im Abendland eine Vielfalt liturgischer Besonderheiten, die zum Teil noch in Übung sind (Ambrosianischer, Gallikanischer, Mozarabischer Ritus). Als Römischer Ritus setzte sich für die Eucharistiefeier eine unter fränkischem Einfluss redigierte Variante des im Kern auf Papst Gregor I. zurückgehenden Canon Romanus durch. Nachdem die Reformation die überlieferte Auffassung vom Charakter der Hl. Messe in Zweifel zog, antwortete das Papsttum mit einer Vereinheitlichung der Liturgie, um die Gültigkeit der Sakramente sicherzustellen.

In Folge des Konzils von Trient wurde unter Papst Pius V. 1570 eine revidierte Fassung des Missale Romanum veröffentlicht. Für sie wurden, so die Bulle Quo Primum, die ältesten damals verfügbaren Handschriften und Messbücher herangezogen, um Fehler und Verfälschungen zu beseitigen und um eine Fassung "nach der Norm der Väter", d. h. der Kirchenväter und angesehenen Theologen vorreformatorischer Zeit, zu gewinnen. Tatsächlich handelt es sich hierbei lediglich um eine leicht korrigierte Neufassung des Missale curiale von 1472. Dieses Messbuch, das insofern als Missale Pius` V. bezeichnet werden kann, weil er es amtlich veröffentlichte, existierte damit bereits mindestens ein Jahrhundert zuvor. Es wurde in der ganzen Kirche, die dem Römischen Ritus folgt, für verbindlich erklärt, lediglich Diözesen und Orden, die seit wenigstens zwei Jahrhunderten eine eigene Liturgie hatten, durften diese weiter verwenden. Es handelt sich daher um eine Liturgiereform, die sich von der des 20. Jahrhunderts vor allem unterscheidet (a) durch ihren geringen Umfang und Tiefgang sowie (b) durch weniger fortgeschrittene liturgiegeschichtliche Kenntnisse, besonders über den Gottesdienst der Alten Kirche und der Ostkirchen. Die Liturgie der Meßfeier wurde von den nachfolgenden Päpsten veränderten Verhältnissen angepasst, allerdings nur durch minimale Änderungen. Die einzige - allerdings sehr gewichtige - moderne Änderung des Missale Romanum vor dem 2. Vatikanischen Konzil war die unter Papst Pius XII. durchgeführte Neuordnung der Liturgie der Osternacht und der Karwoche, siehe auch: Tridentinische Messe. Papst Pius XII. hatte 1946 eine Kommission zu einer allgemeinen Reform der Liturgie eingesetzt, die 1948 mit ihrer Arbeit begann. Aus ihr ging 1959 die Vorbereitungskommission für Liturgie des 2. vatikanischen Konzils hervor.

[Bearbeiten] Liturgiereform im 20. Jahrhundert

Die Bestrebungen zugunsten einer Liturgiereform, mit der Papst Pius X. begonnen hatte, wurden gestärkt durch die am Beginn des 20. Jahrhunderts entstandene Liturgische Bewegung. Vor allem Romano Guardini hatte innerhalb dieser Bewegung mit seinem Werk „Vom Geist der Liturgie“ (1918) die Maßstäbe für eine Liturgiereform vorweggenommen. Wegen ihrer praktische Erfahrungem in der katholischen Jugendbewegung hatte die Liturgiebewegung nach dem II. Weltkrieg großen Anteil an der Entstehung der eigens der Liturgie gewidmeten Enzyklika Mediator Dei Papst Pius XII.. Auf dieser beruht die 1948 begonnene Vorbereitung einer umfassenden Erneuerung des katholischen Gottesienstes und auch die Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils. Wegen der gründlichen Vorarbeit entging dieser Entwurf (1962 vom zuständigen Kardinal Gaetano Cicognani wenige Tage vor seinen Tod unterzeichnet) dem Schicksal anderer kurialer Entwürfe, die von den Konzilsvätern abgelehnt wurden.

Am 4. Dezember 1963 konnte die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (gebräuchliche Abkürzung: SC) als erstes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils veröffentlicht werden. Sie wurde von den weit über 2000 Bischöfen mit lediglich 4 Gegenstimmen angenommen. Gegenstand der damit beschlossenen „allgemeinen Erneuerung der Liturgie“ (SC 21) ist der gesamte Gottesdienst der Kirche: die Eucharistiefeier, die übrigen Sakramente und die Sakramentalien, das Tagzeitengebet, der Kalender, die Feste und Festzeiten, die Kirchenmusik und die sakrale Kunst. Das Konzil war vom Erfordernis einer Liturgiereform im Zeitalter einer auf allen Kontinenten vertretenen katholischen Kirche fest überzeugt. Die Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ bildet die Grundlage der Liturgiereform mit Redaktion erneuerter liturgischer Bücher in den Folgejahren. In ihrem Geist und nach ihren Grundsätzen sind die Reformen, vereinzelt auch über das vom Text des Konzils vorgegebene Maß hinaus, durch die Päpste, von Paul VI. bis Johannes Paul II., vorgenommen worden. Das wurde auch deshalb als erforderlich angesehen, weil die ersten Reformschritte 1965, nach mehrhundertjähriger Quasi-Unveränderlichkeit der liturgischen Ordnung, eine ungeahnte Eigendynamik in Klerus und Volk auslösten, so dass die römische Kurie alsbald gegensteuern musste. Das Kirchenlatein ist binnen kürzester Zeit fast völlig aus dem Gemeindegottesdienst verschwunden, obwohl das Konzil ausdrücklich den Erhalt des Latein in den lateinischen Riten wünschte und die erneuerte Liturgie grundsätzlich auch in oder mit lateinischer Sprache gefeiert werden kann und tatsächlich auch noch so gefeiert wird.

Ab 1964 wurde das Consilium zur Durchführung der Liturgiekonstitution (sozusagen die Liturgiekommission) tätig, um die liturgischen Bücher nach den Grundsätzen des Konzils zu erneuern. Den Vorsitz der Liturgiekommission hatte zunächst der Erzbischof von Bologna, Kardinal Giacomo Lercaro, inne, ab 1968 Kardinal Benno Gut OSB. Aus dem Consilium und der früheren Ritenkongregation ging 1969 die Kongregation für den Gottesdienst hervor. Sekretär des Consiliums und dann der Kongregation war Annibale Bugnini, der zuvor bereits Sekretär der liturgischen Vorbereitungskommission für das Konzil war. (Derselbe war auch seit 1948 der Sekretär der päpstlichen Reformkommission gewesen.) Im Rahmen der„ allgemeinen Erneuerung der Liturgie“ wurde auch die Ordnung der Messe („Ordo Missae“) in vielen Punkten geändert. Mit der Apostolischen Konstitution „Missale Romanum“ vom 3. April 1969 setzte Papst Paul VI. die neue Messordnung in Kraft und erklärte sie in den Kirchen des Römischen Ritus für verbindlich. Er gestattete neben der nur wenig veränderten Fassung des überlieferten Römischen Messkanons (als I. Hochgebet gefasst) drei neue Eucharistische Hochgebete. Das II. Hochgebet folgt dem Konzept der Traditio Apostolica des Hippolyt von Rom (3. Jh.), das IV. Hochgebet ist an eine ostkirchliche Anaphora antiochenischer Tradition angelehnt. Das III. Hochgebet fasst die Gehalte des Römischen Messkanons unter besonderer Berücksichtigung der christozentrischen Ekklesiologie des II. Vatikanum neu. Der Entwurf eines V. Hochgebets mit noch stärkerer Annäherung an die orientalischen Anaphora (speziell der alexandrinischen des Hl. Basilius) stieß bei der Glaubenskongregation 1967 auf Bedenken, wurde daher zurückgestellt, die drei anderen Entwürfe aber gebilligt und amtlich veröffentlicht. Zur Vermeidung eines „Mischritus“ wurden nur solche neue Hochgebete approbiert, die dem Geist (ingenium) der römischen Tradition entsprachen. Der Papst redigierte überdies die Wandlungsworte, indem ihr Text (geringfügig) der biblischen Überlieferung der Einsetzungsberichte angepasst wurde. Sie müssen aber in jedem Hochgebet gleich gesprochen werden. Die deutlichste Änderung besteht darin, dass die Worte „Mysterium Fidei“ („Geheimnis des Glaubens“), zuvor ein Einschub im Text, den Wandlungsworten nachgeordnet wurden und als Ruf an das Volk gestaltet sind. Die Gemeinde antwortet mit einer Akklamation, für die das Missale Romanum 2002 mehrere Varianten vorsieht, z. B.: „Deinen Tod, o Herr, verkünden wir, und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit“. Der erneuerte Ordo Missae wurden auch damit begründet, dass viele Texte, besonders Doppelungen, aus der Messe entfernt, neue Texte formuliert, altkirchliche, vor-tridentinische Texte wieder aufgenommen und bestehende Texte revidiert worden seien. Das neue Missale Romanum erschien 1970. Die Reform der Messe wurde mit der Erlaubnis zweier weiterer, neuer Hochgebete im Hl. Jahr 1975 abgeschlossen und unmittelbar darauf weltweit durchgesetzt und akzeptiert. Manche konservative Kleriker und Laien widersetzten sich den liturgischen Neuerungen vehement. Aufgrund dieses Widerstandes erfolgte die Umsetzung des erneuerten Messbuches mit päpstlicher Autorität, um eine liturgische Kirchenspaltung zu vermeiden. In das Missale Romanum aus dem Jahr 2000, publiziert 2002, wurden beide Hochgebete zum Thema „Versöhnung“ (1975), drei Hochgebete für Messen mit Kindern und vier Varianten für Hochgebete bei Messen in besonderen Anliegen (sog. „Schweizer Hochgebete“) integriert.

[Bearbeiten] Anliegen der Reform

Der „oberste Grundsatz“ (SC 79) der Liturgiereform des 2. Vatikanums ist die „bewußte, tätige und leicht zu vollziehende Teilnahme der Gläubigen" (conscia, actuosa et facilis participatio fidelium) an den liturgischen Feiern ihrer Kirche. Zu diesem Zweck wurden dem Latein die Volkssprachen als Liturgiesprachen zur Seite gestellt. Die liturgischen Riten wurden vereinfacht. Den verschiedenen Teilnehmern wurden klar abgegrenzte Aufgaben im Gottesdienst („Rollen“) zugewiesen, um das Volk Gottes in seiner organisch gegliederten Einheit voller darzustellen:

Besonders sichtbar, vom Konzil aber nicht unmittelbar angeordnet, war bei der Eucharistie die meist veränderte Stellung des Priesters am dem häufig neu geschaffenen sog. Volksaltar, mit dem Gesicht zu Altar und Gemeinde („versus populum“), statt wie vorher mit dem Gesicht zum Altar und überwiegend mit dem Rücken zur Volk. Bei der einen wie der anderen Stellung richten sich Gebet und Geist „ad Deum“ (zu Gott) und „ad Dominum“ (zum Herrn). Mit der Liturgiereform wurde die Art und Weise, wie man zuvor in den Basiliken Roms und manchen europäischen Kathedralen die Messe feierte, für jeden Priester vorbildlich. Diese Veränderung machte Umbauten in fast allen Kirchen nötig. Dabei wurden meist auch die Altarschranken (Kommunionbänke) entfernt. In nach dem Konzil neu erbauten Kirchen wurde darüberhinaus der Altar nicht selten weit in die Mitte der Gemeinde gezogen und die Bankreihen kreisförmig angeordnet. Dadurch sollte die gemeinsame Würde des Gottesvolkes und die Nähe des menschgewordenen Herrn betont sowie die tätige und bewusste Teilnahme des ganzen Volkes Gottes an der Liturgie erleichtert werden. In Neubauten wird nur noch ein Altar errichtet, als Zeichen für den Einen Jesus Christus.

Die neue Ausrichtung der Liturgie hat auch zu einer Aufwertung des Volksgesanges geführt, zu diesem Zweck haben die Bischofskonferenzen und Diözesen der deutschsprachigen Länder 1975 ein Liederbuch (Gotteslob) erstellt, das zur Zeit (2006) überarbeitet wird.

[Bearbeiten] Begründung der neuen Messordnung

Begründet wurde die neue Meßordnung unter anderem mit dem Bestreben, mehr Klarheit und Einfachheit in der liturgischen Abfolge zu schaffen, eine größere Vielfalt der liturgischen Texte (teils älteren Traditionen entnommen) zu erreichen sowie mehrere Eucharistische Hochgebete (unter Beibehaltung eines dem Canon Missae entsprechenden Ersten Hochgebets) zuzulassen. Papst Paul VI. gestaltete die Messordnung auch deshalb mit großer Intensität persönlich mit (anders als Papst Pius V. 1570), um nach eigenmächtigen liturgischen Experimenten der Jahre 1965 ff. (in den Niederlanden und in Belgien wurden beispielsweise mehrere hundert Hochgebete neu verfasst) überhaupt wieder zu einer verbindlichen Ordnung der Messe zu gelangen. Von Kritikern dieser Vorgehensweise (vgl. Traditionalismus) wurde der zugrundeliegende Mechanismus, bei dem Änderungen durch vorangegangenen Ungehorsam fast erzwungen wird, häufig ironisch als "vorauseilender Gehorsam" bezeichnet. Einige Weisungen gehen auf Papst Pauls VI. eigene Initiative zurück, z.B. die Beibehaltung des Römischen Messkanona oder das Kreuzzeichen zu Beginn der Messe, das die ganze Messfeier unter das Zeichen des Kreuzesopfers Christi stellt. Anders als für viele andere Korrekturen fand die Liturgiekommission hierzu kein Vorbild in der Tradition; hier, wie u.a. bei der Deutung des „Mysterium Fidei“ (aus den Wandlungsworten) als Ruf an das Volk, hatte der Papst persönlich entschieden.

Die Liturgische Frage im engeren Sinne, ob ein Papst eine Weisung des Konzils so intensiv und autoritär umsetzen "durfte", wird von fast allen Theologen unproblematisch zustimmend beantwortet. Auch der größte Teil der Traditionalisten (nach vatikanischer Schätzung sind das höchstens ca. 0,2% der 1,1 Mrd. Katholiken) akzeptiert das Messbuch Pauls VI. als gültig, bevorzugt aber die frühere Fassung der Messe.

[Bearbeiten] Römische Tradition

Das Consilium, das von 1964 bis 1969 die Liturgiereform betreute, hat Kriterien herausgearbeitet, durch welche Merkmale sich die römische Tradition von den Liturgien der Orthodoxie und anderen westlichen Traditionen (ambrosianischer, gallikanischer, mozarabischer Ritus) unterscheidet.

Insbesondere die neu zu schaffenden Hochgebete sollten dem "römischen Genius" (so der Wunsch des Papstes) entsprechen. Der typisch römische Charakter wird insbesondere gewahrt durch die einmalige konsekratorische Epiklese (Herabrufung des Hl. Geistes) unmittelbar vor dem Einsetzungsbericht (Wandlungsworte). Die Verlegung der Interzessionen (Fürbitten) in den zweiten Teil der neuen Hochgebete hat diesen eine klarere Linie und Durchsichtigkeit gegeben, also den spiegelbildlichen Aufbau des traditionellen Canon Missae (Römischer Messkanon = 1. Hochgebet) aufgegeben.

Das Zweite Hochgebet greift Grundgedanken des Hochgebets auf, das in der Tradition des Hippolyt von Rom steht (3. Jh.). Es ist kurz gefasst und auch wegen seiner klaren "römischen" Begrifflichkeit und Kürze im Klerus schnell akzeptiert worden. Das Vierte Hochgebet steht in ostkirchlicher Tradition. Das Dritte Hochgebet bringt den Grundgedanken der Römischen Messe insofern neu zum Ausdruck als es die Ekklesiologie des II. Vatikanums deutlich betont. Alle drei neuen Hochgebete bringen Gehalte des Römischen Ritus zum Ausdruck, die im Canon Missae (Hochgebet I: "Römischer Messkanon") weniger stark ausgedrückt werden. Sie bringen somit die gesamte Tradition der Kirche vor 1570 deutlicher zum Ausdruck als das tridentinische Missale Pius V. Schon Joseph Ratzinger meinte: „Der völlige Uniformismus seiner Anwendung im Katholizismus war ein Phänomen allenfalls der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts“, nämlich seit Inkrafttreten des Kirchenrechts von 1917. [1]

[Bearbeiten] Theologische Kritik und Gegenbewegung

Manche Kritiker vertreten die Ansicht, die Reform hat in modernistischer Tendenz den Opfercharakter der Eucharistie zugunsten eines Mahlcharakters zurücktreten lassen. Dies werde insbesondere im Vergleich zwischen dem Ersten Hochgebet (= Römischer Meßkanon) und dem neu in das Missale aufgenommenen Zweiten Hochgebet deutlich.

Hier der Textvergleich (Gebet unmittelbar nach der Konsekration):

Erstes Hochgebet der Messe von 1969 (alter Römischer Meßkanon) Zweites Hochgebet der Messe von 1969
Daher sind wir denn eingedenk, Herr, wir Deine Diener, aber auch Dein heiliges Volk, des heilbringenden Leidens, der Auferstehung von den Toten und der glorreichen Himmelfahrt Deines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, und bringen so Deiner erhabenen Majestät von Deinen Geschenken und Gaben ein reines Opfer dar, ein heiliges Opfer, ein makelloses Opfer: das heilige Brot des ewigen Lebens und den Kelch des immerwährenden Heiles. Schaue huldvoll darauf nieder mit gnädigem und mildem Angesichte, und nimm es wohlgefällig an, wie Du einst mit Wohlgefallen aufgenommen hast die Gaben Abels, Deines gerechten Dieners, das Opfer unseres Patriarchen Abraham, das heilige Opfer und die makellose Gabe, die Dein Hohepriester Melchisedech Dir dargebracht hat. Demütig bitten wir Dich allmächtiger Gott: Dein hl. Engel möge dieses Opfer zu Deinem himmlischen Altar emportragen vor das Angesicht Deiner göttlichen Majestät. Lass uns alle, die wir gemeinsam von diesem Altare das hochheilige † Fleisch und † Blut Deines Sohnes empfangen, mit allem Gnadensegen des Himmels erfüllt werden. Durch Christus, unsern Herrn. Amen.

Gedenke ...

D: Geheimnis des Glaubens:

A: Deinen Tod, o Herr, verkünden wir, und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit.

P: Darum, gütiger Vater, feiern wir das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung deines Sohnes und bringen dir so das Brot des Lebens und den Kelch des Heiles dar. Wir danken dir, dass du uns berufen hast, vor dir zu stehen und dir zu dienen. Wir bitten dich: Schenke uns Anteil an Christi Leib und Blut, und lass uns eins werden durch den Heiligen Geist.

Gedenke ...

Als Ottaviani-Intervention wurde ein Kurze kritische Untersuchung des neuen "Ordo Missae" überschriebenes und durch die Kardinäle Alfredo Ottaviani und Antonio Bacci unterzeichnetes Schreiben an Papst Paul VI. vom 25. September 1969 bekannt. Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Franjo Šeper, wies dieses Schreiben am 12. November 1969 als oberflächlich und falsch zurück. Paul VI. ergänzte das Missale Romanum von 1970 um ein Vorwort, in dem er begründet, warum er die Liturgiereform in Treue zur Überlieferung sieht.

Noch während der Tätigkeit der Liturgiekommission entstand eine Gegenbewegung, aus der sich später traditionalistische Gruppen formierten. Bekannt wurde vor allem die 1970 unter Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X., die das Missale Romanum Papst Pauls VI. ablehnt. Kritisiert wurde von ihr unter anderem das de facto Verbot der sog. Tridentinischen Messe, welches wegen der Konstitution Quo primum tempore von Papst Pius V. rechtswidrig sei, sowie Strafmaßnahmen gegen Priester, die öffentlich und demonstrativ die alte Messe lasen (nichtöffentliche Feiern wurden älteren Priestern gestattet). Aus einem falsch verstandenen Ökumenismus mache die Römisch-Katholische Kirche Zugeständnisse an den Protestantismus.

Der Vatikan beurteilt das Verhalten führender Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Pius X. als schismatisch. Er hat die Bischöfe und Priester der Bruderschaft von priesterlichen Funktionen suspendiert und ihnen somit verboten, Messen zu feiern und Sakramente zu spenden. Zugunsten der Priester und Gläubigen, die weiterhin den sog. tridentinischen Ritus bevorzugen, gestattete Papst Johannes Paul II. den Diözesanbischöfen, unter bestimmten Bedingungen die Genehmigung zu erteilen, sogenannte Indultmessen nach dem Römischen Messbuch von 1962 zu feiern. Im Schreiben Quattuor abhinc annos vom 3. Oktober 1981 wurden Richtlinien hierfür festgelegt. Weiterhin veröffentlichte Papst Johannes Paul II. am 2. Juli 1988 das Motu Proprio Ecclesia Dei Adflicta, in dem er einen Aufruf an all jene richtet, die bisher mit der Bewegung des Erzbischofs Marcel Lefebvre in Verbindung standen und sie auffordert „dass sie ihre ernste Pflicht erfüllen, mit dem Stellvertreter Christi in der Einheit der katholischen Kirche verbunden zu bleiben und in keiner Weise jene Bewegung weiter zu unterstützen“. Er bietet „all jenen katholischen Gläubigen, die sich an einige frühere Formen der Liturgie und Disziplin der lateinischen Tradition gebunden fühlen“ an, ihnen „die kirchliche Gemeinschaft leicht zu machen, durch Maßnahmen, die notwendig sind, um die Berücksichtigung ihrer Wünsche sicherzustellen“.

Innerhalb der katholischen Kirche gibt es heute etwa 20 altritualistische Gruppierungen, die die Erlaubnis erhalten haben, sog. Indultmessen zu feiern. Der Unterschied zwischen diesen Gruppen und der Priesterbruderschaft St. Pius X. besteht darin, dass diese wesentliche Ergebnisse des II. Vatikanischen Konzils ablehnt (vor allem Religionsfreiheit, Ökumenismus und Aufwertung der Laienchristen) und den katholischen Glauben durch diese gefährdet sieht. Den in der römisch-katholischen Kirche verbliebenen oder in diese zurückgekehrten Gruppierungen geht es im Wesentlichen um die Feier der Messe in zuvor gewohnter Form, bezüglich der Lehre sind sie zu Kompromissen bzw. zu bedingter Anerkennung des Konzils bereit.

[Bearbeiten] Zitate

  1. cf. J. Ratzinger, Aus meinem Leben (Tb.), 1998, S. 186)

[Bearbeiten] Literatur

  • Franz Henrich (Hg.): Liturgiereform im Streit der Meinungen (Studien und Berichte der katholischen Akademie in Bayern 42). Würzburg 1968.
  • Annibale Bugnini: Die Liturgiereform. Herder, Freiburg i.Br. 1987.
  • Otto Nußbaum: Geschichte und Reform des Gottesdienstes, hrsg. von Albert Gerhards und Heinzgerd Brakmann. Schöningh, Paderborn 1996.
  • Joseph Ratzinger, Der Geist der Liturgie. Eine Einführung. Herder, Freiburg i. Br. 2000.
  • Martin Mosebach: Häresie der Formlosigkeit, Die römische Liturgie und ihr Feind, Wien -Leipzig (Karolinger), ³2003. ISBN 3-85418-102-7

[Bearbeiten] Weblinks

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