Lex fori
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Lex fori (lat. für Recht bzw. Gesetz des Gerichts) bezeichnet eine der wesentlichen Rechtsanwendungsregeln für das Internationales Privatrecht. Der Begriff "lex fori" bezeichnet im Internationalen Privatrecht das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht. Es ist also dasjenige Recht, das am Gerichtsstand gilt. Dieses Recht ist insbesondere für Fragen des Prozessrechts maßgebend (vgl. Internationales Zivilverfahrensrecht), daneben aber auch für einige sonstige Fragen des Internationalen Privatrechts.
Der Gegenbegriffe sind lex loci delicti commissi, lex causae, lex loci contractus oder lex loci laboris.
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