Diskussion:Lebensarbeitszeitkonto
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[Bearbeiten] Falscher Oberbegriff, inhaltliche Fehler
Dieser Artikel enthält leider eine Reihe von Fehlern. Insbesondere ist die Abgrenzung der Begriffe schon ein Problem: Der Oberbegriff ist der des Zeitwertkontos, d.h., der Artikel sollte unter Zeitwertkonto stehen. Lebensarbeitszeitkonten sind lediglich eine Spielart, wobei der Begriff nicht so klar definiert werden kann, wie der Artikel suggeriert. Insbesondere ist die Abgrenzung zu Langzeitkonten schlichtweg falsch, weil der Begriff Langzeitkonto in der Fachwelt synonym zum Zeitwertkonto gebraucht wird. Jedes Lebensarbeitszeitkonto ist auch ein Langzeitkonto und auch ein Zeitwertkonto.
Die Frage der Insolvenzsicherungspflicht hängt nicht am Begriff, sondern lediglich am Umfang bzw. Zeitrahmen. Ob man in betriebliche Altersversorgung umwandeln kann, hängt nicht von der Vereinbarung zu Beginn ab. Es gibt lediglich unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen in Abhängigkeit davon, ob man es vereinbart hat. Ziel ist zwar die Freistellung, aber nicht zwingend vor Pensionierung.
Die Bilanzierung hat nichts mit Pensionsverpflichtungen zu tun. Lediglich bei einer Option auf betriebliche Altersversorgung sinkt der steuerliche Bilanzansatz. Und es ist beispielsweise derselbe Standard IAS 19 für Pensionsverpflichtungen und für Zeitwertkonten anzusetzen; trotzdem sind es unterschiedliche Verpflichtungen (mit zumindest teilweise unterschiedlichen Vorschriften).
Soweit das, was mir direkt aufgefallen ist. Mein Vorschlag: Artikel im ersten Schritt nach Zeitwertkonten verschieben, damit man den gängigen Begriff verwendet. Alle anderen Begriffe (Langzeitkonto, Lebensarbeitszeitkonto) dorthin weiterleiten. Und dann können wir daran gehen, die Fehler zu korrigieren.
Wenn kein Widerspruch kommt, fange ich demnächst damit an.
--TWH 22:43, 28. Jul 2006 (CEST)