Lastenhandhabungsverordnung
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Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz.
Die vollständige Bezeichnung lautet: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Artikel 2 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz).
Fassung vom 4. Dezember 1996( BGBl. I S. 1842 ) in der geänderten Fassung vom 25. November 2003 (BGBL I S. 2304).
Die Zielsetzung besteht darin, die Gesundheitsgefahren, insbesondere Rückenerkrankungen, bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren (§1).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen durchzuführen(§2), insbesondere:
- Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Anhangs
- Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter (§3)
- Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter (§4).
Ein geeignetes Werkzeug zur Gefährdungsbeurteilung bei der Handhabung von Lasten ist die Leitmerkmalmethode der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.