Kurzfristige Preisuntergrenze
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In der Mikroökonomie bezeichnet man als kurzfristige Preisuntergrenze, den Preis im Minimum der durschnittlichen variable Kosten (variable Stückkosten). Die dazugehörige Mengeneinheit wird als Betriebsminimum bezeichnet. Sollte ein Betrieb zum Betriebsminimum produzieren und anschließend zum Preis der kurzfristigen Preisuntergrenze verkaufen, so macht der Betrieb einen kalkulierten Verlust in Höhe der Fixkosten. Man erreicht gleichzeitig die komplette Deckung der variablen Kosten. Sollte der Betrieb zu einem geringeren Preis als zur kurzfristige Preisuntergrenze verkaufen, so kann kein Deckungsbeitrag erzielt werden und die Produktion müsste eingestellt werden. Ein Betrieb kann bei schwankenden Marktpreisen für die hergestellten Güter den Preis vorübergehend bis zu dieser Preisgrenze hinunterschrauben, um von der Konkurrenz nicht vom Markt verdrängt zu werden bzw. einen anderen Konkurrenten vom Markt zu vertreiben. Auf eine Deckung der fixen Kosten wird dabei verzichtet, der hiermit verbundene Verlust kann - kurzfristig - in Kauf genommen werden
Berechnet wird die kurzfristige Preisuntergrenze, indem man die erste Ableitung der variablen Stückkostenfunktion = 0 setzt und den anschließend erhaltenen Wert in die variable Stückkostenfunktion einsetzt. Den dazugehörigen x-Wert nennt man Betriebsminimum.
Das gleiche Ergebnis ergibt sich, wenn man den Schnittpunkt der Grenzkostenkurve K'(x) und der variablen Stückkostenkurve kv(x) berechnet, indem man beide Funktionen gleich setzt und den anschließend erhaltenen Wert wiederum in die variable Stückkostenfunktion kv(x) einsetzt.
Siehe auch: langfristige Preisuntergrenze