Koadjutor
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Ein Koadjutor (lat.; dt: Beistand) ist in der katholischen Kirche 1) ein Bischof, der einem anderen Bischof zur Seite gestellt wird. In der lateinischen Kirche wird er nach CIC can. 403 § 3 des kanonischen Rechts durch den Heiligen Stuhl ernannt; andere Kirchen sehen andere Regelungen vor (z. B. Wahl durch Diözesansynode). Der Koadjutor besitzt, im Gegensatz zum Weihbischof, besondere Befugnisse und hat das Recht der Nachfolge.
In der römischen Kirche hat der Diözesanbischof ihn gem. can. 406 § 2 zum Generalvikar zu ernennen. Sollte es zu einer Sedisvakanz des Bischofsstuhls kommen, so übernimmt gem. can. 409 § 1 der Koadjutor die Bischofsgewalt über die Diözese, für die er bestellt wurde.
So wurde z. B. 1554 Gotthard Kettler, der zunächst nur Komtur des Deutschen Ordens in Dünaburg war, 1558 auch zum Koadjutor des Ordensmeisters Wilhelm von Fürstenberg gewählt.
Am 6. Januar 1969 wurde Joseph Höffner zum Koadjutor des Erzbistums Köln bestellt, um den fast erblindeten Erzbischof Joseph Kardinal Frings zu unterstützen.
Der bisher letzte Koadjutor in Deutschland war der emeritierte Erzbischof von Hamburg, Dr. Ludwig Averkamp. 1985 wurde er - damals Weihbischof in Münster - zur Unterstützung von Bischof Dr. Wittler nach Osnabrück berufen. 1987 folgte er ihm als Bischof von Osnabrück nach.
2) Der Beistand im Rahmen eines kirchlichen Benefiziums wird ebenfalls Koadjutor genannt.
3) Koadjutor heißt auch eine Klasse der Jesuiten.
4) Der Begriff findet sich außerdem noch in der Amtsbezeichnung eines Pfarrgehilfen (lat.: vicarius adiutor), der die Aufgaben eines Pfarrers bei dessen Verhinderung wahrnimmt.