Kloster Marienfließ (Pommern)
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Das Kloster Marienfließ ist ein ehemaliges Kloster in Marianowo (Marienfließ) im Powiat Stargardzki in Polen. Es befindet sich 16 km nordöstlich von Stargard Szczeciński (Stargard) am Großen See (Jezioro Marianowskie). Zu Beginn des 17. Jahrhundert erlangte es Bekanntheit durch den Hexenprozess gegen Sidonia von Borcke.
Das Kloster Marienfließ wurde am 2. November 1248 als Kloster "Aller Heiligen und der göttlichen Maria" der Zisterzienserinnen durch den pommerschen Herzog Barnim I. zum Zwecke der Besiedelung und Urbarmachung seines neu erworbenen Stargarder Landes errichtet. Dem am nordwestlichen Ende des Großen Sees angelegten Kloster wurden 1.100 Hufen Land in einem 8 km breiten Streifen der sich auf etwa 35 km Länge von der Einmündung des Nonnenbaches in den Krampehl (Krąpiel) bei Uchtenhagen (Krzywnica) bis an den Großen Mellensee bei Zamzow (Ziemsko) nach Osten erstreckte. Neben verschiedenen Grundherren stiftete Barnim dazu auch 600 Hufen aus herzoglichem Besitz. Als erste Priorin des Klosters setzte er seine Tochter Barbara ein.
Bis zum 16. Jahrhundert legte das Kloster auf diesem südlich des Enzigsees (Jezioro Ińsko) bei Nörenberg gelegenen Land acht Dörfer an, weitere zwei befanden sich zum Teil im Klosterbesitz. Infolge der häufigen Kämpfe zwischen den Pommernherzögen und den brandenburgischen Markgrafen erlitt das Kloster mehrfach Schäden. Der Kaplan Herzogs Wartislaw VII. und Propst des Klosters, Konrad Flemming, erreichte schließlich, dass der Herzog dem verarmten Kloster noch das Dorf Pegelow (Gogolewo) überließ.
Den Fortbestand des Klosters nach der Reformation garantierte zunächst die 1534 auf dem Treptower Landtag beschlosse Zusicherung, den Besitz der Johanniter und die Nonnenklöster nicht zu säkularisieren. Seitens des Adelsstandes wurde schließlich erreicht, dass die fünf Frauenklöster in Pommern der herzoglichen Aufsicht unterstellt und zu Zuchtschulen und Versorgungsanstalten für adlige Fräulein umgewandelt wurden. Diese Form evangelischer Frauenklöster wurde in der pommerschen Kirchenordnung von 1563 fixiert. Im Jahre 1569 wurde das Kloster Marienfließ durch Beschluss des Wolliner Landtages zum Jungfrauenstift umgewandelt.
[Bearbeiten] Sidonie von Borcke
Die adlige Jungfer Sidonie von Borcke (1548-1620), die in dem Stift lebte, wurde 1618 der Hexerei bezichtigt und am 28. September 1620 vor dem Stettiner Mühlentor enthauptet und verbrannt. Ihr wurde vorgeworfen, das Herzogshaus Pommern-Stettin verhext zu haben. Dieser Hexenprozess wurde später von mehreren Autoren verarbeitet, dabei aber zumeist verklärt und romantisiert, und in Stettin entstand eine Sage, die die hingerichtete 72jährige zu einer jungen Schönheit werden ließ.
Wilhelm Meinhold veröffentlichte 1847 den Roman Sidonia von Borck, die Klosterhexe, nachdem er mit seinem 1843 erschienenen Werk Maria Schweidler, die Bernsteinhexe großen Erfolg hatte. Diesem zweiten Roman blieb der Erfolg in Deutschland jedoch versagt. Die sehr erfolgreiche englische Übersetzung der Klosterhexe wurde 1849 von Jane Francesca Elgee Lady Wilde, der Mutter von Oscar Wilde, erstellt. Diese Übersetzung beeinflusste die Präraffaeliten stark, vor allem Edward Burne-Jones, der 1860 mehrere Bilder zu diesem Themakomplex malte, eins mit dem Titel Sidonia von Borck, 1560, ist in der Tate Gallery ausgestellt. Auch der mit Edward Burne-Jones befreundete William Morris druckte den Roman 1893 als Prachtband nach.
Im Dreißigjährigen Krieg nahm das Fräuleinstift Schaden, als die Schweden die Gebäude besetzten und plünderten. Im Jahre 1730 lebten 13 unverheiratete adlige Damen im Stift, die jeweils ein eigenes Haus mit Küche bewohnten.
Teile des Klostergebäude sind erhalten und öffentlich zugänglich, andere werden bewohnt.
[Bearbeiten] Literatur
- Wilhelm Meinhold: Sidonia von Borck, die Klosterhexe, angebliche Vertilgerin des gesammten herzoglich-pommerschen Regentenhauses, 1847
- Wulf-Dietrich von Borcke: Sidonie von Borke. Die Hexe aus dem Kloster Marienfließ 1548-1620, 2002, ISBN 3-931185-45-1
- Theodor Fontane: Sidonie von Borcke, 1879-1882 (unvollendetes Fragment)