Kindersitz
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Ein Kindersitz ist eine für die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit. Im Speziellen wird damit zumeist ein Sitz für den sicheren Transport von Kindern in Fahrzeugen bezeichnet, der über Befestigungssysteme für den Sitz und Rückhaltesysteme für das Kind verfügt.
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[Bearbeiten] Regelung in Deutschland
[Bearbeiten] Kraftfahrzeuge
Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Diese müssen amtlich genehmigt und geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt durch die Vergabe nach der ECE-Regelung Nr. 44 an den Hersteller.
Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man
- Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt)
- Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt)
- Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
- Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
- Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur in Fahrtrichtung)
- Klasse I-3 von 9 bis 36kg
[Bearbeiten] Fahrräder und Mofa
Auf Fahrrädern und Mofas dürfen Kinder unter 7 Jahren nur von einer mindestens 16 Jahren alten Person mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz (Kindersitz/Fahrrad) vorhanden ist. Bei dieser Ausführung - entweder am Lenker (Fahrrad) oder am Gepäckträger angebracht - dürfen die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen.
[Bearbeiten] Sanktionen
Wer ein Kind ungesichert im Auto mitnimmt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt. Im Schadenfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Isofix, ein Befestigungsstandard für Kindersitze
- Kinderwagen