Ipso iure
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Eine rechtliche Wirkung tritt ipso iure (lat. kraft Gesetzes) ein, wenn sich der rechtliche Erfolg ohne ein weiteres Zutun der Beteiligten ergibt.
Ein gutes Beispiel für eine Wirkung ipso iure ist der Anfall einer Erbschaft. Voraussetzung ist nur der Todesfall des Erblassers. Im selben Moment rückt der Erbe, allein weil das Gesetz es so bestimmt, in die Stellung des Erblassers, ob er dies zunächst will oder nicht.
Hat jedoch der Erbe den Erblasser ermordet, hat er sein Erbrecht verwirkt.