Hochschulfreiheitsgesetz
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Basisdaten | |
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Titel: | Hochschulfreiheitsgesetz |
Abkürzung: | HFG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Nordrhein-Westfalen |
Rechtsmaterie: | Hochschulrecht |
FNA: | verabschiedet (25.10.2006) |
Ursprüngliche Fassung vom: | - |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2007 |
Neubekanntmachung vom: | - |
Letzte Neufassung vom: | - |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
- |
Letzte Änderung durch: | Erstfassung |
Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) |
- |
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Das Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) ist ein Artikelgesetz zur Neuordnung des Hochschulwesens in Nordrhein-Westfalen und tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Der überwiegende Teil des Gesetzes besteht aus einer Neufassung des Landeshochschulgesetzes des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Es wurde am 25. Oktober 2006 beschlossen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Das HFG fasst das "Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen" [1] vom 14.03.2000, zul. geänd. durch Gesetz vom 30.11.2004, neu.
Das HFG ist am 30. Mai im Landeskabinett NRW beschlossen und am 21. Juni in erster Lesung im Landtag beraten worden. Am 24. August fand eine Expertenanhörung im Landtag statt. Das Gesetz ist schließlich am 25. Oktober 2006 verabschiedet worden und wird zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
[Bearbeiten] Inhalte
Das Hochschulfreiheitsgesetz besteht aus vier Kernbereichen:
- Die Hochschulen werden verselbstständigt. Bisher waren sie ein Teil des Staates und somit dem zuständigen Ministerium unterstellt. Nach dem HFG sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- Damit einher gehen neue und geänderte Führungsorgane, die die neugewonne Autonomie ausführen. Neu ist u.a. der Hochschulrat, der zum Großteil von Externen (nicht der Hochschule angehörig) besetzt wird.
- Die Hochschule erhält nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich mehr Autonomie; die Fachaufsicht wird so weit es geht reduziert, die Hochschule bestimmt auch ihre fachliche Ausrichtung.
- Viele Paragraphen des Vorgängergesetzes fallen im Sinne der Entbürokratisierung, aber auch wegen der neuen Eigenverantwortung, weg.
[Bearbeiten] Politische Diskussion
[Bearbeiten] Gründe der Befürworter
[Bearbeiten] Autonomie der Hochschulen
Eines der wesentlichen Motive für dieses Gesetz (was sich auch im Namen spiegelt) ist, die Autonomie und Selbstverantwortung der Hochschulen zu stärken. Befürworter erwarten sich hiervon u.a.:
- Hochschulen können ihr Profil und Ausrichtung weitgehend bestimmen und ausgestalten. Sie können die für sich beste Organisationform wählen und umsetzen. Sie können "unternehmerisch" agieren.
- Hochschulen können durch die Wirtschaft mehr und effizienter gefördert werden. Spenden und Stiftungen können nun direkt und schnell mit den Hochschulen geregelt werden.
- Schaffung der Möglichkeit der Berufung der besten Professoren durch den Wegfall der Genehmigung der Berufung durch das Ministerium
Schon früher wurden Universitätskliniken in mehreren Bundesländern in Deutschland in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt.
[Bearbeiten] Organisation der Hochschule
Die Veränderung der Führungsorgane greift Anregungen aus der Wissenschaft und Wirtschaft auf (z.B. die "10 Forderungen" [2] des Centrum für Hochschulentwicklung).
Erwartet wird eine schlankere, effizientere Organisation, die Forschung stärkt und die Lehre stärker an den Interessen der "Kunden", der Studenten ausrichtet.
Die Einführung neuer Modelle der Hochschulleitung und -steuerung, wie etwa Präsidien oder Hochschulräte, erfolgte zuvor bereits in anderen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg und Niedersachsen.
[Bearbeiten] Argumente der Gegner
[Bearbeiten] Autonomie der Hochschulen
Gegner des Gesetzes sehen die Autonomie der Hochschulen kritisch. Aus der Eigenverantwortung der Hochschulen resultiere ein Zwang, sich entsprechend den Anforderungen der Wirtschaft zu organisieren. Z.B. argumentiert Prof. Dr. Christoph Butterwegge, "Die Freiheit, von der da die Rede ist, bedeutet in Wirklichkeit Marktabhängigkeit. Statt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, müssen sich die Hochschulen demnächst um die wirtschaftliche Verwertbarkeit ihres Wissens kümmern." [3]
Sehr deutliche Kritik kommt auch von den Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag sowie der Bildungsgewerkschaft GEW.
Bereits der Übergang von der kameralistischen Haushaltsführung zu Globalhaushalten hat die nordrhein-westfälischen Hochschulen in Bedrängnis gebracht, da notwendige Großinvestitionen nicht mehr im Etatansatz des Landes berücksichtigt werden.
Da ein Teil der öffentlichen Mittel zudem von den eingeworbenen Drittmitteln abhängt, kann dies Anreize schaffen, nur noch Main-Stream-Forschung zu betreiben, was dazu führt, dass Orchideenfächer geringere Überlebenschancen haben.
[Bearbeiten] Organisation der Hochschule
Die Einführung des Hochschulrates wird teils scharf kritisiert. So erklärt die Landes-ASten-Konferenz NRW: "Ein mehrheitlich extern besetzter Aufsichtsrat soll nun über die Geschicke der Hochschule entscheiden. Hier ist keine Beteiligung von den Betroffenen, seien es Studierende oder Lehrende, mehr vorgesehen." [4]
Konkret wird kritisiert:
- Externe im Rat müssen die Konsequenzen einer Entscheidung nicht tragen, sondern nur die Universität.
- Förderungen aus der Wirtschaft müssen vom Staat aktiv unterstützt werden. Dies kann in Form von Vergünstigungen und Zuschüssen zu zukunftsträchtigen Konzepten geschehen. In diesen Zusammenhang müssen aktiv Stipendien gefördert werden. Dies ist bisher im Gesetz noch nicht verankert.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulgesetz NRW (HG), 30.11.2004
- ↑ Centrum für Hochschulentwicklung: Zehn CHE-Anforderungen an ein Hochschulfreiheitsgesetz für Nordrhein-Westfalen
- ↑ Prof. Dr. Christoph Butterwegge: Pro und Contra: Das Hochschulfreiheitsgesetz, auf: wdr.de, 7. März 2006
- ↑ Studis Online: NRW: Gesetze mit schönen Titeln und unschönen Inhalten, auf: studis-online.de, 25.01.2006
[Bearbeiten] Weblinks
- Hochschulfreiheitsgesetz in beschlossener Fassung
- Änderungen im Gesetzesentwurf zum HFG
- Informationen zum Hochschulfreiheitsgesetz vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
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