Hemmung
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Als Hemmung wird bezeichnet
- in der Psychologie
- eine psychisch bedingte Unterdrückung des eigenen Willens oder Verhaltens, siehe Innere Hemmung
- die Behinderung von Lernvorgängen durch sich überlagernde Lernprozesse, siehe Gedächtnishemmung
- die Selbstbeschränkung des Verhaltensrepertoires bei Anweisenheit anderer, siehe Soziale Hemmung
- eine Abnahme der Erregbarkeit von Nervenzellen, siehe Inhibition (Neuron)
- die Hemmung von Enzymen durch Inhibitoren, siehe Enzymkinetik
- die ethologisch bedingte Blockierung einer Verhaltensweise durch innere oder äußere Faktoren nach dem Prinzip der lateralen Rückwärtshemmung
- ein mechanischer Teil der Uhr, die Uhrenhemmung
- eine Fehlfunktion bei der Bedienung von Schusswaffen, die Ladehemmung
- in der Rechtswissenschaft die (beispielsweise durch Klageerhebung ausgelöste) Verhinderung des Weiterlaufens einer Frist, z. B. einer Verjährungsfrist, siehe Hemmung (Recht)
[Bearbeiten] Siehe auch
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