Hebel (Kampfsport)
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Der Hebel ist die Anwendung des Hebelgesetzes beim Gegner im Kampfsport oder bei der Selbstverteidigung. Die Hebel werden mit bestimmten Griffen erreicht. Sie sind besonders bei Kampfsportarten mit Vollkontakt (z.B. Judo, Ju-Jutsu und Taekwondo) üblich.
Hierbei werden Gliedmaßen (Extremitäten) angegangen, im Einzelnen sind dies die obere Extremitäten und die die untere Extremitäten (z.B. Beine und Knie) sowie Schulter, Finger, Hände und Füße.
Da Gelenke nicht in alle Richtungen gleichermaßen belastbar sind, wird diese Grenze ("Anschlag") als Widerlager benutzt. Außerdem gibt es Körperhaltungen, wo derjenige, auf den der Hebel angewendet wird, keine Möglichkeit hat, seine eigene Muskelkraft gegen den Hebel anzuwenden. Das heißt, der Arm oder das Bein wird zuerst in eine bestimmte Stellung gebracht, in der der Betroffene den Arm nicht aus dem Griff des Angreifers herausdrehen kann und dann in eine bestimmte Richtung belastet, mit dem Ergebnis daß es ziemlich wehtut.
Hebel werden in Übungskämpfen nicht mit ganzer Kraft ausgeführt. Wenn nur der Hebel geübt wird, ist es üblich, abszuschlagen (das Signal für "ich gebe auf") sobald zu spüren ist, daß der Hebel richtig ausgeführt wurde oder wenn der Schmerz zu groß wird. Zu viel Tapferkeit ist prinzipiell nicht anzuraten, da sonst Verletzungsgefahr besteht.
Ziel eines Hebels ist das Zu-Fall-Bringen oder das Fixieren. Vor dem Hebel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eventuellen Angriff abblocken
- sicherer Stand
- Nahdistanz schaffen (Körperkontakt)
- Herrschaft über eine Extremität gewinnen
- sicherer Griff (fest, griffig)
Eine Hebelanwendung kann durchaus mit nur einer Hand erfolgen, teilweise wird der Rumpf unterstützend eingesetzt. Ein Hebel sollte rasch ausgeführt werden, damit der Kontrahent keine Gegenmaßnahmen einleiten kann.
[Bearbeiten] Techniken
Es gibt folgende Griffe bzw. Techniken, um einen Hebel anzusetzen und auszuführen:
- Kipphandhebel (Greifen einer Hand, die verdreht wird)
- Sichel (Kniekuhle)
- Feger
Im Judo ist nur der Armhebel zulässig.
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