Hausierer
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Als Hausierer werden umherziehende Händler bezeichnet, die ihren Handel meistens an der Haustür durchführen. Dabei bieten sie geringwertige Ware zu (vermeintlich) überhöhten Preisen an. Außerdem sind sie nicht (oder es wird ihnen unterstellt) im Besitz einer Gewerbeerlaubnis. Sie werden somit als Bettler betrachtet, die ihre Bettelei durch eine Handelstätigkeit zu kaschieren suchen.
Nicht zu verwechseln sind Hausierer mit Handelsvertretern und Reisenden; diese beiden Berufsstände grenzen sich selber klar gegen Hausierer ab. Führen diese ein Haustürgeschäft durch, sind die Rechte des Käufers gesetzlich geregelt.
Die aufdringliche, oft auch aggressiv auftretende Erscheinung des Hausierers wird in Deutschland Drücker genannt. Um bei ihrer Tätigkeit nicht mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten, werden diese in der Regel als Mitarbeiter einer Firma geführt.
Eine ebenfalls gebräuchliche, aber nur leicht abwertende Bezeichnung für ambulante Kleinhändler ist fliegender Händler.