Diskussion:Hamburger Hauptkirchen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Folgendes Satz gestriche da so nicht richtig: Bis zur Aufhebung der Torsperre Ende 1860 waren das Gebiet der Stadt und das Kirchengebiet identisch. Die Kirchen der Vorstädte und Vororte haben nicht den Status einer Hauptkirche.
Die Landgemeinden gehörten sehr wohl zur Hamburgischen Kirche, sofern die Orte zu Hamburg gehörten. Die Einheit von Kirchen und Staatsgebiet bestand m.W. biss 1937 im Groß-Hamburg-Gesetz.--Catrin 20:40, 21. Jan 2006 (CET)