Großfürst
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Den Titel Großfürst (russ. Великий князь, Weliki Knjas) trugen
- die Fürsten der Kiewer Rus bis zum Machtverlust an Wladimir-Susdal 1169 bzw. bis zum Fall Kiews an die Mongolen 1240
- die Herrscher Litauens 1203-1795, siehe Geschichte Litauens bzw. Großfürstentum Litauen
- die Fürsten von Moskowien und die russischen Zaren
Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen Russlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 den Titel "Großfürst" (Veliki Kniaz) bzw. "Großfürstin" (Velikaya Kniagina) führten, etwas irreführend als "Grand Duke" oder "Grand-duc" bzw. als "Grand Duchess" oder "Grande-Duchesse" bezeichnet, siehe Großherzog
[Bearbeiten] Definition nach Meyers Konversationslexikon (Leipzig 1888)
Großfürst (russ.Weliki Knjas, franz. Grand-duc), früher Titel der Beherrscher von Moskau. sowie einiger andern russischen Fürsten, z. B. derjenigen von Kiew und Nowgorod, der Beherrscher von Litauen und daher später auch der Könige von Polen. Gegenwärtig nennt sich der Kaiser von Rußland "G. von Smolensk, Litauen, Wolhynien, Podolien und Finnland", und auch alle Prinzen und Prinzessinnen seines Hauses führten seither G. und Großfürstin in Verbindung mit dem Prädikat "Kaiserliche Hoheit". Nach einer Modifikation der kaiserlichen Hausordnung vom Juli 1886 soll der Titel G., Großfürstin und Kaiserliche Hoheit fortan jedoch nur den Söhnen, Töchtern, Brüdern und Schwestern des Kaisers sowie dessen Enkeln männlicher Nachkommenschaft zustehen. Die übrigen Mitglieder des kaiserlichen Hauses sollen den Titel Fürst, Fürstin oder Prinzessin kaiserlichen Geblüts führen mit dem Prädikat "Hoheit" oder "Durchlaucht". Der Kaiser von Österreich führt ebenfalls den Titel eines Großfürsten, nämlich von Siebenbürgen, das 1765 von Maria Theresia zu einem Großfürstentum erhoben ward.
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