Diskussion:Gratisaktie
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Hat ein Aktionär keine passende Aktienzahl, kann er mittels Bezugsrechtskauf die fehlenden Rechte dazu erwerben, um entsprechend neue Aktien gutgeschrieben zu bekommen.
Das bezweifle ich. Bei Bonusaktien braucht er keine Bezugsrechte, sondern zusätzliche Aktien, bis er halt eine passende Zahl hat. Habe jedenfalls noch nie einen Bezugsrechtshandel bei Bonusaktienausgabe gesehen.
- Doch, sonst kann man ja bei einem Bonusaktienverhältnis ungleich 1:1 die entstehenden Spitzen nicht ausgleichen. Bei einem Verhältnis von 3:1 hat ein Inhaber von 100 Aktien Anspruch auf 33,333 Aktien. entweder kauft er sich 2 Bezugsrechte dazu und bezieht die 34.Aktie oder verkauft sein Bezugsrecht und bekommt den Gegenwert. -- Wmeinhart 12:41, 5. Sep 2004 (CEST)
Nun ja, theoretisch könnte man es so machen, aber es gibt halt idR keinen Bezugsrechtshandel, zumindest nicht offiziell. Bonusaktien sind ja ohnehin selten in Deutschland, das letzte was mir einfällt, waren die Bonusaktien von Plambeck, weil die keine Bardividende mehr zahlen konnten *g* Da fielen Leute mit ungeraden Zahlen m.W. einfach um die Differenz um. Normalerweise sind die Beträge um die es geht, halt ohnehin zu klein, als dass man sich darüber aufregt. -- Pfandbrief
- na ja, ganz so selten ist es nicht. Ich zitier mal aus einer Pressemeldung für GfK Zudem habe die Hauptversammlung die Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis fünf zu eins genehmigt. Dadurch gewinne die GfK-Aktie mehr Liquidität und dürfte beim Handelsvolumen die Erfordernisse für den MDAX-Aufstieg bald erfüllen. Vom Börsenwert her bringe GfK mit 750 Millionen Euro bereits genug Gewicht auf die Waage.
das dürfte eine typische Begründung sein für eine derartige Maßnahme sein. --Wmeinhart 17:09, 5. Sep 2004 (CEST)
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- In einem solchen Fall gibt es einen Teilrechtehandel; siehe geänderter Artikel. Den auf Bezugsrechte bei einer Barkapitalerhöhung bezogenen Rechtshinweis habe ich zunächst mal entfernt. Wer weiß, wie dieser Fall in anderen Ländern behandelt wird? --Gratisaktie 19:28, 1. Aug 2006 (CEST)
Die obigen Beiträge sind aus dem Kommentar zum ursprünglichen Lemma Bonusaktien Im Rahmen der Zusammenfassung hierher kopiert worden.Karsten11 17:47, 21. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] ein paar Korrekturen
Bei der Ausgabe von Gratisaktien ändert sich das Eigenkapital nicht, sondern nur das gezeichnete Kapital (= Grundkapital). Dazu werden keine Rücklagen aufgelöst, sondern in gezeichnetes Kaptial umgewandelt.
Das Ganze wird üblicherweise nicht zum Geschäftsjahreswechsel, sondern sofort nach Eintrag in das Handelsregister und während des Geschäftsjahres umgesetzt. Aktuelles Beispiel: Stratec AG (Eintragung läuft noch).
Generell ist Gratisaktie ein euphemistisches Synonym für Berichtigungsaktie. Unerfahrenen Aktionären soll damit vorgegaukelt werden, dass sie etwas gratis erhalten. Tun sie aber nicht: Der Wert der Aktien des Aktionärs ist nachher der gleiche wie vorher, er erhält also nichts gratis. Der Begriff Gratisaktie wird erfahrungsgemäß gerne von den etwas marktschreierischen Unternehmen der New Economy (heute gerne "Technologieunternehmen" genannt) verwendet.
Ich fände es angemessener, den Artikel unter Berichtigungsaktie anzusiedeln und von Gratisaktie dorthin zu verweisen. --Gratisaktie 15:49, 19. Jul 2006 (CEST)
Bonusaktien unterscheiden sich erheblich von Gratisaktien. Insofern ist es keine andere Variante von Gratisaktien. Bei der Ausgabe von Gratisaktien fließt dem Aktionär wertmäßig nichts zu. Bei Bonusaktien ist ein echter Zufluss vorhanden. Die Bonusaktien sind meist Vergütung. Deshalb ist auch der Hinweis auf das BMF-Schreiben berechtigt. Steuerpflicht bei Bonusaktien. Gratisaktien sind (verkürzt) nicht steuerpflichtig. --Ramatan 22:12, 27. Sep 2006 (CEST)
Stockdividenden? Hier passt einiges nicht zusammen und steht auch im Widerspruch zu vorangegangenen Ausführungen. Dieser Teil sollte komplett überarbeitet werden. Oder ihn ganz weg lassen. --Ramatan 22:15, 27. Sep 2006 (CEST)