Generalstaatsanwalt
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Generalstaatsanwalt ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung innerhalb der Besoldungsgruppe R.
Der Inhaber des Amtes ist in der Regel Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes. Er selbst unterliegt der Dienstaufsicht durch den Justizminister.