Gemeinschaftsschule
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Unter der Gemeinschaftsschule ist gemeinhin die gemeinsame Unterrichtung verschiedener konfessioneller Bekenntnisse zu verstehen. In der Weimarer Republik war dafür auch der Begriff Simultanschule gebräuchlich. Im Gegensatz dazu stehen die konfessionell gebundenen Schulen, bezeichnet als Konfessionsschulen oder Bekenntnisschulen.
Welche dieser beiden Schulformen die verfassungsrechtliche Regelschule darstellen sollte, führte in den Nachkriegsjahren in der Politik zu heftigen Auseinandersetzungen. Unter der Gemeinschaftsschule wurde dabei immer die Christliche Gemeinschaftsschule verstanden, was bedeutet, dass der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist. Bei bekenntnisfreien Schulen ist dies anders.
Inzwischen wird der Begriff in der politischen Diskussion anders verwendet. Die Gemeinschaftsschule stellt eine Alternative zu einem dreigliedrigen Schulsystem und gleichzeitig auch zur Gesamtschule und Einheitsschule dar.
Im heutigen Gebrauch bedeutet Gemeinschaftsschule verschiedene Formen längeren gemeinsamen Lernens. Das Grundprinzip ist die flexible Kooperation verschiedener Schularten mit dem Ziel einer längeren gemeinsamen Schulzeit (zum Beispiel bis zur 8. oder 10. Klasse).
Der Unterschied zur Gesamtschule besteht hauptsächlich darin, dass im Gemeinschaftsschulkonzept die einzelnen Schulen vor Ort sich - abgestimmt auf die jeweilige, lokale Situation - schrittweise verändern und selbstbestimmt agieren können.
Definitionen und Beispiele in Sachsen unter: http://www.gemeinschaftsschule-sachsen.de/35.html
[Bearbeiten] Weblinks
- Fritz Schäffer, Gemeinschaftsschule, in: Historisches Lexikon Bayerns
- Gemeinschaftsschule Berlin