Gastalde
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Der Gastalde (aus dem mittellat. gastaldus, Bestallter, Gestellter) war im langobardischen Reich der Haushofmeister, der mit der Verwaltung des Krongutes betraut war, später ein königlicher Beamter, der durchaus mit einem Vogt von niederer Gerichtsbarkeit zu vergleichen war. Sein Amt wurde mit Gestaldia bezeichnet.
In fränkischer Zeit verdrängte ihn der Rechtstitel und die Person des Grafen von seiner Position. In Venedig bezeichnete man den Vorsteher der jeweiligen Zunft als Gastalden.
[Bearbeiten] Literatur
- Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, Sp. 1388 - 1389.