Fristentransformation
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Die Fristentransformation ist eine der drei Funktionen, die Finanzmärkte und Finanzinstitutionen in einer Volkswirtschaft übernehmen. (Die übrigen zwei Funktionen sind die Losgrößentransformation und die Risikotransformation).
Durch die Finanzmärkte werden die unterschiedlichen Laufzeitinteressen der Schuldner (Privatpersonen, Unternehmen, Staat) und der Sparer in Einklang gebracht. Langfristige Investitionen werden dabei mit kurzfristigen Geldern finanziert (positive Fristentransformation) und umgekehrt (negative Fristentransformation). Es besteht außerdem die Option auf einen vorzeitigen Abzug der Finanzierungsmittel aus langfristigen Projekten (z.B. Geldauszahlung aus Sparbuch).
Zudem gibt es auch die Publizitätstransformation (Einleger und Debitoren bleiben anonym, die Bank publ. die Mögl.).
Die Fristentransformation ist mit Risiko verbunden. Diese Funktion der Finanzmärkte wird durch Sekundärmärkte und durch Finanzintermediäre ermöglicht. Bei diesen wird das Risiko (insb. das Kontrahentenrisiko) durch Finanzierungsregeln begrenzt. Auf dem Sekundärmarkt besteht die Möglichkeit der Absicherung gegen Preis- und Liquiditätsrisiken durch geeignete Kapitalmarktprodukte (Hedging).
[Bearbeiten] Übernahme des Risikos
Es stellt sich die Frage, wer bei der Fristentransformation das Risiko übernimmt.
In Frage kommen:
- der Markt
- der Kapitalnehmer
- der Kapitalgeber
[Bearbeiten] Beispiel
Zur Finanzierung eines Eigenheims benötigt Familie Z einen Kapitalbetrag von 100.000 EUR, den sie über die nächsten 10 Jahre tilgen wird. Ohne die Existenz eines Finanzmarktes müsste Familie Z sich auf die (mühevolle) Suche nach Sparern begeben, die Geld exakt in dieser Fristigkeit anzulegen wünschen. Als Finanzintermediär ist es Aufgabe der Bank, den Kapitalbedarf der Familie Z mit seiner spezifischen Fristigkeit durch Bündelung von Spareinlagen unterschiedlichster Laufzeitlänge abzudecken.
Siehe auch: Finanzintermediär