Explosionsgefährliche Stoffe
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Stoffe, die leicht explodieren können, werden nach §2 Abs.4 ChemPrüfV als explosionsgefährlich (explosive) eingestuft.
Beispiele: Glycerintrinitrat, Pikrinsäure, Bleiazid
Siehe auch: Gefahrstoff