Europäische Bananenverordnung
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Die Europäische Bananenverordnung ist eine Verordnung (EG) der EG-Kommission, die die Eigenschaften und Klassifizierungen eingeführter Bananen rechtlich verbindlich beschreibt. Dieser Norm entsprechende Bananen werden auch als Eurobananen bezeichnet.
Laut „Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen“ müssen Bananen, die in die EU eingeführt werden und auch die innerhalb der EU produzierten Bananen, eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen. Das Messverfahren wird dabei insofern vorgeschrieben, dass die Länge der Frucht über ihre Außenwölbung vom Stielansatz bis zum Blütenende gemessen und die Dicke der Frucht durch den Durchmesser in der Mitte der Frucht bestimmt wird.
Diese Normung trifft jedoch nur auf noch unreife, grüne Bananen zu, welche zum Verkauf an Verbraucher gedacht sind. Eine Normierung von reifen Bananen ist nicht vorgeschrieben. Zudem gibt es Sonderregelungen für Mehlbananen, Feigenbananen, Bananen, die der industriellen Weiterverarbeitung dienen, und Bananen, die in bestimmten Anbaugebieten innerhalb der EU (wie auf Kreta oder Madeira) erzeugt werden.
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