Ernennung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Ernennung ist die Bestimmung einer Person zur Wahrnehmung einer Funktion, meistens eines Amtes. Der Ernennung kann eine demokratische Wahl vorausgehen.
Die Ernennung ist vor allem im öffentlichen Dienst für Amtsträger üblich. Die Ernennung erfolgt dann mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Nach der Ernennung wird ein Amtseid abgelegt.
Eine Ernennung zu einem Amt kann zeitlich befristet werden.
In Deutschland werden u.a. folgende Personen für eine Position ernannt:
- Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen
- Beamte, Richter, Staatsanwälte, Kirchenpersonal und Soldaten
- Kommunale Wahlbeamte (Bürgermeister, Landräte)
- Ehrenbeamte (ehrenamtliche Bürgermeister, Wehrführer der Freiw. Feuerwehren)
[Bearbeiten] Siehe auch:
Wahl, Mandat, Arbeitsverhältnis, Bewerbung, Versetzung, Abordnung, Bestellung, Bestallung