Erfinderberater
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Ein Erfinderberater bietet die Beratung für Anmelder und Inhaber von Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern u.ä. sowie für Gründer mit schützbaren Produkt- und Geschäftsideen. Die Aufgabe eines Erfinderberaters besteht in der Unterstützung des Erfinders bei bzw. vor der Schutzrecht-Anmeldung und bei der Verwertung seiner Erfindung. Bei universitären Erfinderberatern oder Beratern von Handelkammern oder Erfindervereinen ist oft die Patentanmeldung Gegenstand der Beratung. Bei privaten Beratern liegt der Schwerpunkt oft auf der Vermarktung einer Erfindung, da sie über den Weg einer Beteiligung auf Erfolgsbasis die meist kostenlose Erfinderberatung refinanzieren. Allerdings ist darauf hin zu weisen, dass eine erfolgreiche Vermarktung immer eine gute Beratung in Strategie und Vorgehensweise - bereits vor einer Anmeldung - voraussetzt.
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[Bearbeiten] Begriff
Für die Erfinderberater gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Keine davon ist ein tatsächlicher Berufstitel. Ausgenommen ist der Patentanwalt, welcher sich ausschließlich um die rechtlichen Belange des Erfinders kümmert. In vielen Staaten ist dem Patentanwalt die Unterstützung bei der Verwertung verboten.
Neu hinzu gekommen sind die ungeschützten Bezeichnungen Patentingenieur und Patentreferent, die aber durch eine Zusatzqualifikation im Bereich Gewerbliche Schutzrechte (z.B. durch ein zweisemestriges Studium an der FernUniversität Hagen) zertifiziert werden können. Der Beratungsuchende sollte hier immer nach dem Zertifikat fragen.
Neben Erfinderberatern werden auch noch die Bezeichnungen Patentverwerter, Patentvermarkter, Erfindungsverwerter oder Patent Marketer (vom englischen Patent Marketing) verwendet.
[Bearbeiten] Qualifikation
Generell erfordert die Berufsbezeichnung Erfinderberater keinen Nachweis besonderer fachlicher Qualifikationen. Dieses Berufsfeld ist in Deutschland nicht geschützt. Eine Besonderheit bildet die Zusatzqualifikation eines Ingenieurs zum Patentingenieur (oder anderer Berufsgruppen zum Patentreferent). Die Ausbildung und das berechtigte tragen des Titels wird durch ein Zertifikat nachgewiesen (siehe oben). In Ländern wie Österreich fällt ein Erfinderberater meist unter die GewO § 29 und muss die Voraussetzungen eines Unternehmensberaters erfüllen.
[Bearbeiten] Beratungsarten
Die Dienstleistung wird von verschiedenen Organisationen und Unternehemn aus unterschiedlicher Perspektive angeboten, wobei in der Bezeichnung des jeweiligen Angebots häufig fälschlicherweise die Information über Sachverhalte (wie beispielsweise Fördermittel) mit der individuellen Beratung verwechselt wird. Die individuelle Beratung hingegen geht auf die besonderen Umstände, Vorhaben und Rahmenbedingungen des Erfinders ein. Im Rahmen der Beratung werden so individuelle Problemlösungen erarbeitet.
[Bearbeiten] Elemente und Ziele einer Erfinderberatung
Ein Erfinderberater deckt die Fragen eines Ersterfinders ab. Wo er keine Spezialauskünfte geben kann, verweist er auf Förderstellen, die regionale Handelskammer, Patentinformationszentren oder einen Patentanwalt.
Ziel der Beratung ist, dem Erfinder die Abschätzung seiner Erfindung zu ermöglichen, um zu entscheiden, ob überhaupt und wenn ja, welcher Verwertungsweg eingeschlagen werden kann.
Privatwirtschaftliche Unternehmen, welche Erfinderberatung anbieten, haben oft zum Ziel an einem erfolgreichen Produkt beteiligt zu sein. Diese Beteiligung vermindert die Kosten für den Erfinder und motiviert den Berater. In diesem Fall spricht man eher von Patentmarketing, einer Sparte der Erfinderberatung.
[Bearbeiten] Seriosität
In den USA und Großbritannien, wo die Anzahl der Erfinderberater und Patentmarketer weit höher ist als in Kontinentaleuropa, legen die nationalen Patentämter Listen auf, woran man seriöse Berater erkennen kann. In Deutschland ist es ratsam, sich bei einschlägigen Organisationen und Verbänden zu erkundigen, die z.T. gemeinnützig tätig sind.
Eine freie Übersetzung einer britischen Checkliste:
- Zuerst selbst in kostenlosen Datenbanken suchen ob die Idee schon existiert
- Wird eine kostenlose Erstberatung angeboten?
- Keine Details der Erfindung ohne Geheimhaltungsvertrag weitergeben
- Versuchen so früh wie möglich die Kosten der einzelnen Schritte bis zum Lizenzvertrag oder Patentverkauf herauszufinden.
- Fragen nach Referenzen.
- Fragen wie lange das Unternehmen schon in diesem Bereich tätig ist.
- Achtung vor dem Versprechen die ganz große Idee gehabt zu haben. (3 von 100 Erfindungen gelingt der Markteintritt)
- Beweise für Kontakte zu Produzenten oder Lizenznehmern verlangen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Externe Links
- Deutscher Erfinder-Verband e.V. - http://www.deutscher-erfinder-verband.de
- Erfinder-Wiki - http://www.erfinderwiki.de