Diplom-Jurist
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Der akademische Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.jur.) oder Diplom-Wirtschaftsjurist/in (Dipl. jur. oec.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Hochschulen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen bzw. Hochschulexamen auf Antrag der Absolventen oder automatisch verliehen. Die meisten dieser Fakultäten verleihen den Grad auch noch nachträglich für frühere Absolventen des Ersten Staatsexamens.
[Bearbeiten] DDR
Nicht zu vergleichen ist dieser Grad mit dem Abschluss Dipl.-Jur. in der früheren DDR, welcher bereits den zur Ausübung des Richteramtes berechtigenden Abschluss darstellte.
In der DDR wurde der akademische Grad eines Diplom-Juristen auch von der Juristischen Hochschule in Potsdam-Eiche verliehen, der Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Sie hatte zwar formal Hochschulstatus, gilt aber als reine Kaderschmiede für höhere Offiziere des MfS, die dort keine juristische, sondern ideologische und strategische Ausbildung erhielten. Ein Abschluss dieser Hochschule berechtigt in Deutschland nicht zur Ausübung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter.