Diensthund
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Ein Diensthund ist ein speziell für den Aufgabenbereich der Polizei ausgebildeter Hund, der von einem Diensthundeführer geführt wird.
Als Einsatzmittel der Polizei ist er formell ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Verwendung als Diensthunde finden vor allem Hunde der anerkannten Diensthunderassen. In den letzten Jahren wird vermehrt auch der belgische Schäferhund verwendet.
Zugelassene Diensthunderassen in Deutschland:
Erforderliche Eigenschaften wie gute Nasenleistung, Unterordnungsfreude und Schutztrieb wurden bei diesen Rassen durch gezielte Züchtung gefestigt.
[Bearbeiten] Einsatz
Polizeihunde werden für verschiedenen Aufgaben ausgebildet und eingesetzt:
- Schutzhund
- Spürhund
- Drogenspürhund
- Sprengstoffspürhund (verschiedenste Sprengstoffe, aber auch Waffen und Munition)
- Brandmittelspürhund
- Leichenspürhund
- Personensuchhunde (Mantrailing)
- Geldmittelspürhund
[Bearbeiten] Einsatz von Diensthunden beim Zoll
Ebenso wie die Polizei setzt die Zollverwaltung Diensthunde als Schutzhunde und Spürhunde im gesamten Aufgabenspektrum ein, um z.B. Drogen, Waffen, Tabak, Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ETU) und andere illegale Stoffe oder mit Beschränkungen versehene Waren an Flughäfen, EU-Außengrenzen, in Privatwohnungen, auf Autobahnen und an der Grenze ausfindig zu machen.
Der Einsatz von Schutzhunden beim Zoll hingegen begrenzt sich auf den Grenzaufsichtsdienst an der Deutsch-Schweizerischen Grenze.
[Bearbeiten] Ausbildung von Spürhunden
Die Ausbildung eines Spürhundes setzt sich im Wesentlichen aus Spiel- und Beutetrieb zusammen. Der Hund bekommt beim Spiel beigebracht, wie sein "Spielzeug" riecht. Dazu wird z.B. ein Kunststoffrohr mit einer Substanz befüllt, die wie Haschisch riecht. Nach und nach erkennt der Hund das Spielzeug am Geruch und sucht in Wirklichkeit sein Spielzeug. Hat er sein vermeintliches Spielzeug gefunden, zeigt er dies entweder durch eine aktive Anzeige (scharren) oder eine passive Anzeige (sitzend oder liegend, mit den Augen die Fundstelle fixierend) an. Zur Belohnung bekommt der Hund nun sein Spielzeug und er darf damit spielen. Später werden die Gerüche der Spielzeuge komplexer und können kombiniert werden.
Von Dressur unter Zwang sehen die Behörden schon seit langer Zeit ab, weil die spielerische Erziehung und die Triebförderung bessere Ergebnisse erzielen, als eine Handlung, die für den Hund unangenehm ist.
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