Constitutio Antoniniana
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Eine Constitutio (lateinisch für Verordnung) ist eine kaiserliche Verfügung in Form eines Ediktes, Dekretes, Mandates oder Reskriptes, die – neben den Beschlüssen des Senats – zur zentralen Form der Gesetzgebung in der Zeit der Römischen Kaiser wurde. Das päpstliche Gegenstück dazu ist die Constitutio Apostolica (Apostolische Festsetzung).
Bei der Constitutio Antoniniana handelt es sich um eine von Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus, genannt Caracalla, am 11. Juli 212 in Kraft gesetzte Verordnung, die allen freien Bewohnern des Römischen Reichs das römische Bürgerrecht verlieh. Dabei wurde nur hinsichtlich einer Gruppe, der dediticii, ein Vorbehalt gemacht.
Auf einem Papyrus, der aus der Zeit um 215 stammt, im Jahr 1901 in Eschmunen in Ägypten erworben wurde und sich nun in der Papyrussammlung der Universitätsbibliothek Gießen (P. Giss. 40, col. I) befindet, glaubt man einen Teil des Textes wiederentdeckt zu haben. Allerdings ist die Deutung noch umstritten.
Sinngemäß lautet der Text in diesem Papyrus:
- Imperator Caesar Marcus Aurelius Severus Antoninus Augustus sagt: Nachdem ich Gesuche und Bittschriften erhalten habe, in denen vor allem gefragt wird, wie ich den unsterblichen Göttern dafür danken kann, dass sie mich durch einen derartigen Sieg gerettet haben, ist es vernünftig zu sagen, dass ich der Ansicht bin, eine Handlung auf eine so großartige und fromme Weise ausführen zu können, wie sie ihrer Majestät zukommt, indem die Fremden zusammengeführt werden in den Zeremonien ihres Glaubens, wie Römer, alle die kommen, und sie vereinige mit meinen Männern. Ich gebe daher allen Fremden, die im Reich sind, das Recht des römischen Bürgers, eingeschlossen diejenigen, die sich in Städten jeglicher Art aufhalten, ausgenommen diejenigen, die dediticii sind. Wirklich soll es sein, dass die Menge von jetzt an auch an dem Sieg teilhabe. Dieses Edikt wird die Würde des römischen Volkes vergrößern.
Mit diesem Edikt, das heute Constitutio Antoniniana genannt wird, vollzog Caracalla einen wichtigen Schritt in Richtung auf eine Vereinheitlichung der rechtlichen Verhältnisse im Reich. Zweck und Tragweite dieses Schritts sind bis heute nicht befriedigend geklärt, ebenso wie auch die Abgrenzung des mit dediticii gemeinten Personenkreises. Als dediticii bezeichnete man ursprünglich Angehörige von Völkern oder Staaten, die sich den Römern bedingungslos unterworfen hatten, entweder im Krieg im Sinne einer Kapitulation oder im Frieden, um römischen Schutz zu erhalten. Juristisch bedeutete die Constitutio Antoniniana nicht, wie man früher glaubte, die Aufhebung örtlicher Rechtsgewohnheiten und ihre Ersetzung durch römisches Privatrecht; örtliches Recht wurde weiterhin angewendet, soweit es dem römischen nicht widersprach.
In der Präambel des Edikts wird der Anlass hervorgehoben, der darin bestand, dass der Kaiser gerettet worden war (wohl vor einem angeblichen Mordanschlag seines Bruders Geta, der in Wirklichkeit im Vorjahr von Caracalla ermordet worden war).
Die Maßnahme Caracallas spiegelt eine Entwicklung, die die soziale Schichtung der Bevölkerung betraf.
Zur Zeit des Augustus gab es im Grunde für römische Bürger eine Reihe von rechtlichen Privilegien und Schutzvorkehrungen, ungeachtet ihres sozialen Rangs. Jedoch bildeten sich in den danach folgenden zweieinhalb Jahrhunderten zwei entscheidende Änderungen heraus:
- Das römische Bürgerrecht wurde ausgedehnt auf das gesamte Reich, sowohl durch individuelle Genehmigungen (im Besonderen gegenüber entlassenen Hilfstruppen), als auch gegenüber ganzen Gemeinschaften (wie zum Beispiel das punische Leptis Magna). Dies bedeutet, dass eine große Zahl von einfachen Leuten fremder Herkunft den Schutz des römischen Bürgerrechts genossen (vergleiche: Paulus in der Apostelgeschichte).
- Die Aristokratien verschiedener nichtrömischer Teile des Reichs wurden zu einem gewissen Grad an die römische Kultur assimiliert, ihnen wurden Rollen in der senatorisch-adligen Regierungskaste zugewiesen. Zur Zeit der Constitutio Antoniniana hatte eine große Anzahl wohlhabender Einwohner des Römischen Reichs Rechte erhalten, waren aber immer noch wohlhabende Fremde.
Das Ergebnis dieser Situation war, dass im Reich anstelle der Abgrenzung zwischen Römern und Fremden (peregrini) eine neue Unterscheidung aufkam. Die römische Welt wurde aufgeteilt in angesehene (lat. honestiores) und weniger angesehene (lat. humiliores) Bewohner. Die erste Gruppe waren die Wohlhabenden, die andere die Übrigen. Diese Unterscheidung wird im Strafgesetz am deutlichsten: Normalerweise konnten die Honestiores für Kapitalverbrechen (von Hochverrat abgesehen) lediglich ins Exil geschickt werden, während die Humiliores hingerichtet werden konnten. Diese Unterscheidung wird erstmals offenkundig unter Hadrian erwähnt, die Auffassung selbst aber stammt schon aus dem 1. Jahrhundert. Somit kann die Constitutio Antoniniana als der Höhepunkt einer Entwicklung gesehen werden, bei der fast jeder römischer Bürger werden konnte, da die Unterscheidung zwischen oben und unten im Kern nur noch die des sozialen Ansehens war.
Der Caracalla feindlich gesinnte Geschichtsschreiber Cassius Dio teilt mit, wie der Schritt des Kaisers in oppositionellen Kreisen aufgefasst wurde. Dort war man der Meinung, die Ausdehnung des Bürgerrechts habe vor allem den Zweck gehabt, die Betroffenen verschiedenen Steuern zu unterwerfen, die nur von römischen Bürgern zu bezahlen waren. Dazu gehörten die Steuer auf die Freilassung von Sklaven und die Erbschaftssteuer, die Caracalla verdoppelte. Die Erbschaftssteuer wurde nun auch den bisher nicht steuerpflichtigen Familienangehörigen auferlegt. Wegen der außerordentlich stark erhöhten Personalkosten beim Militär infolge einer großzügigen Solderhöhung und üppigen Sonderzuwendungen (Donativen) an die Soldaten musste Caracalla tatsächlich neue Einkommensquellen erschließen.
Die Erhöhung der Steuereinnahmen war aber nur eines der Motive Caracallas. Außerdem wollte er die Neubürger als ihm persönlich ergebene Anhängerschaft gewinnen, um auf diese Art die Feindschaft der traditionellen Elite, bei der er verhasst war, zu kompensieren und so seine Machtbasis zu stärken. Zahlreiche Neubürger nahmen den Namen des Kaisers (Aurelius) an, der dadurch außerordentlich häufig wurde.
[Bearbeiten] Literatur
- Hartmut Wolff: Die constitutio Antoniniana und Papyrus Gissensis 40 I, 2 Bde., Köln 1976.
- Adrian Nicholas Sherwin-White: The Tabula of Banasa and the Constitutio Antoniniana. In: Journal of Roman Studies 63 (1973), S. 86–98.