Bootsführer
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Ein Boots- oder Schiffsführer ist im Sinne der Verkehrsordnungen (BinSchStrO usw.) für sein Fahrzeug verantwortlich, allein und in jeder Hinsicht.
Er braucht nicht am Ruder zu stehen, muss aber während der Fahrt an Bord sein. Seine Eignung weist er durch ein Befähigungszeugnis für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke nach (Führerschein, Patent oder dergl.). Die Zeugnisse werden teils von Behörden, teils von Verbänden ausgestellt, in der Regel nach einer entsprechenden Ausbildung, Prüfung und Zulassung.