Begebungsvertrag
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Der Begebungsvertrag ist ein Begriff aus dem Wertpapierrecht, insbesondere aus dem Bereich Scheck-, Wechsel- und Aktienrecht. Durch Abschluss des schuldrechtliche Begebungsvertrages wird die im Wertpapier verbriefte Forderung begründet. Dieser wird üblicherweise zusammen mit der Scheck- oder Wechselabrede geschlossen. Fehlt ein solcher Begebungsvertrag, so kann der Wertpapierschuldner regelmäßig eine Gültigkeitseinwendung geltend machen, da keine wirksame Verpflichtung aus dem Wertpapier entstanden ist. Der dingliche Begebungsvertrag ist für die sachenrechtliche Übertragung von Wertpapieren erforderlich. Er entspricht seiner Funktionsweise der sog. dinglichen Einigung bei der Übertragung von Sachen.
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