Bauernhof
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Unter einem Bauernhof versteht man einen landwirtschaftlichen Betrieb oder auch die Gesamtheit der baulichen Anlagen dieses Betriebes.
Im englischen Sprachraum werden landwirtschaftliche Betriebe Farm oder Ranch (nur Tierhaltung) genannt. Diese Bezeichnung Ranch wird in Europa oft für Betriebe, die Pferde halten, übernommen.
Besonders extreme sowie spezielle Anforderungen hat der sogenannte Bergbauernhof zu erfüllen.
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[Bearbeiten] Gebäude
Hauptgebäude ist das Bauernhaus. Bauernhäuser sind ein Kompromiss aus verschiedensten Anforderungen an ein Gebäude. Neben einem Wohntrakt, der oft für zwei Generationen reichen muss, wird das Haus als Tierhaltung (Stall), Lager oder als Unterstand für landwirtschaftliche Geräte genutzt. Daneben umfasst der Hof je nach Bauform weitere Wohn- und Wirtschaftshäuser, Stallungen, Speicher, Scheunen, Schuppen, Gärten, Brunnen, Lagerplätze wie die Rübenmiete usw.. Zur Lagerung oder Zwischenlagerung von Futtermitteln und ähnlichem werden zunehmend Silos benutzt. In jüngerer Zeit werden in Viehzuchtbetrieben zunehmend Biogasanlagen installiert.
[Bearbeiten] Traditionelle Hofformen
Die Klassifikation von Höfen nach ihrem Grundriss unterscheidet den Eindachhof auch Einhof, den Zweiseithof oder Hakenhof, den Dreiseithof und den Vierseithof. Der Eindachhof aus einem Gebäude mit durchlaufender Firstlinie. Der Zweiseithof besteht aus zwei rechtwinklig oder gegenüberliegend angeordneten Gebäuden. Entsprechend definiert sind Dreiseithof und Vierseithof.
Regionale Besonderheiten:
- Ernhaus (Süddeutschland, schweizer Mittelland)
- Lothringisches Bauernhaus (Teile der Eifel und des Hunsrück, sprachüberschreitend auch Wallonien, Luxemburg und Ostfrankreich)
- Fachhallenhaus (volkstümlich: Niedersachsenhaus) (Nordwestdeutschland)
- Geesthardenhaus, Schleswigsches Haus oder Friesenhaus (Südschleswig)
- Gulfhaus oder Haubarg (Frieslande)
- Steirischer Haufenhof (Teile der Steiermark (A))
- Chalet v.a. Schweizer Alpen
[Bearbeiten] Organisationsformen
Es kann sich um einen Haupt-, Neben- oder Zuerwerbsbetrieb handeln. Bei kleineren Betrieben hat der Landwirt manchmal keine festen Angestellten, sondern bewirtschaftet den Betrieb alleine oder gemeinsam mit seiner Familie.
Als Gutshof werden manchmal große Bauernhöfe bezeichnet, häufiger aber Betriebe, in denen die praktische Arbeit überwiegend von Landarbeitern ausgeführt wird, während ein Gutsherr oder Verwalter vor allem als Unternehmer tätig ist. Die Besitzer können aus der ländlichen Oberschicht stammen (Rittergut) oder Städter sein. Viele Güter gehören auch größeren Firmen, Institutionen oder dem Staat. Oder es sind Genossenschaften, z.B. in Ostdeutschland als Nachfolgebetriebe der LPGs.
[Bearbeiten] Entwicklung
Die Verlegung von Höfen wird als Abbau bezeichnet.
In Gegenden mit geschlossenen Dörfern erschwert räumliche Enge der Wirtschaftsgebäude und Dorfstraßen oft moderne Landwirtschaft. Die wenigen verbliebenen Vollerwerbsbetriebe ziehen darum nicht selten in Aussiedlerhöfe um.
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Bauernhöfe – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
- www.landratsamt-doebeln.de Beschreibung der Hofformen
- Bauernhof.net - Landwirtschaft zum Anfassen