Bachelor of Laws
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
LL.B. ist die Abkürzung für den akademischen Grad Bachelor of Laws (lat. Legum Baccalaureus, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural "Rechte" ist). Dieser Abschluss kann von Juristen an vielen in- und ausländischen Universitäten erlangt werden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Österreich
An österreichischen Universitäten wurde der Bachelor für das rechtswissenschaftliche Studium noch nicht eingeführt. Eine Umsetzung ist in Planung, wird von den juridischen Fakultäten aber häufig abgelehnt. Einzig die WU Wien (Wirtschaftsuniversität Wien) bietet ein Bachelor-Studium "Wirtschaftsrecht" ab dem WS 06/07.
[Bearbeiten] Deutschland
Der LL.B. kann in Deutschland an einigen Universitäten und Fachhochschulen erworben werden. Er berechtigt nicht zum Referenderiat, so dass für die Tätigkeit in den klassischen juristischen Berufen zusätzlich die erste juristische Prüfung (ehemals "Erstes Staatsexamen") abgelegt werden muss. An einen LL.B. kann man einen Master of Laws (LL.M.) anschließen, wobei hierfür auch ein Staatsexamen ausreicht.
[Bearbeiten] Schweiz
Der LL.B. kann in der Schweiz zum Beispiel seit 2004 an der Fernuni Brig erworben werden.
[Bearbeiten] Links
http://www.wu-wien.ac.at/lehre/guidebachelor http://www.bachelorlaw.ch/