Bürgerort
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Bürgerort beziehungsweise der Heimatort ist eine Schweizer Besonderheit. Im Reisepass oder auf der Identitätskarte steht der Bürgerort. In den anderen Ländern ist dagegen der Geburtsort üblich. Sogar bei einer Buchung in einem Hotel müssen Schweizer anstelle des Geburtsortes den Bürgerort angeben.
In der Alten Eidgenossenschaft war der Bürgerort der Ort, an dem die Vorfahren gelebt und Rechte und Pflichten erworben hatten und dadurch heimatberechtigt waren. Der Bürgerort war derjenige Ort, an dem ein Bürger Rechte an den gemeinsamen Gütern hatte (Allmendweide, Holzgerechtigkeiten etc. - also geldwerte Vorteile) und an dem er dem Landesherrn seine Wehrkraft zur Verfügung zu stellen hatte. Wer neu dazu kam, hatte sich in der Regel einzukaufen wie ein neuer Partner in eine Firma.
Der Bürgerort war es auch, der für seine Bürger aufkommen musste, falls diese verarmten und ihren Lebensunterhalt nicht mehr selber bestreiten konnten. Daher versuchten im 19. Jahrhundert etliche in finanziellen Schwierigkeiten steckende Schweizer Gemeinden ihre Armen loszuwerden, indem sie ihnen die Überfahrt nach Amerika bezahlten und sie dafür auf ihr Bürgerrecht verzichten liessen.
Der Bürgerort wird durch Geburt (Bürgerort des Vaters geerbt), durch Heirat oder durch eine Einbürgerung erworben. Über letzteres entscheiden üblicherweise die Ortsbürger und häufig muss eine hohe Summe dafür bezahlt werden.
Das Familienregister (Geburt, Hochzeit, Tod) wird am Bürgerort verwaltet. In der Wohngemeinde hinterlegt man für die Dauer seines Aufenthaltes einen Heimatschein.
Heutzutage haben die meisten Schweizer nie im Bürgerort gewohnt. Dennoch interpretieren viele Schweizer den Bürgerort als ihre Heimat. Der Heimatort begleitet jeden Schweizer Bürger durch das ganze Leben, da er in etlichen Formularen angegeben werden muss.