Ausschließliches Recht
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Ein ausschließliches Recht bedeutet, dass nur ein einziger Inhaber ein Recht nutzen kann. Dieses Recht kann aber zeitlich, räumlich und/oder sachlich beschränkt sein.
Ein Beispiel ist das ausschließliche Recht des Inhabers an einer geschäftlichen Bezeichnung nach § 15 MarkenG in Deutschland und nach § 13 MarkenschutzG in der Schweiz.
Zeitlich begrenzt ist zum Beispiel das Patent.
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