Aufmaß
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Als Aufmaß bezeichnet man im Bauwesen
a) Das Vermessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. Die Zeichnungen dienen dann als Grundlage für eine Planung. Siehe dazu auch Bauaufnahme.
b) Die Ermittlung des Umfangs von Bauleistungen. Dazu misst man das tatsächliche Objekt, d.h. auf der Baustelle. Oder der Leistungsumfang wird bei entsprechenden Vereinbarungen anhand der Ausführungspläne ermittelt. Ein Aufmaß kann für ein Angebot oder zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung genutzt werden. Im Rahmen eines Einheitspreisvertrages dient der so ermittelte Umfang der erbrachten Leistungen als Grundlage zur Kostenberechnung.
Nach § 2 Nr. 2 VOB/B ist das Aufmaß Basis der Vergütung und soll nach § 14 Nr. 2 VOB/B möglichst gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber vorgenommen werden. Aufmaßbestimmungen finden sich jeweils in Abschnitt 5 der DIN-Normen des Teiles C der VOB (DIN 18299 ff.)
Aufbauend auf dem Aufmaß wird die Mengenermittlung (bausprachlich Massenermittlung) durchgeführt. Die Mengenermittlungen können händisch, mit Programmen zur Tabellenkalkulation oder mit speziellen Rechnerprogrammen durchgeführt werden. Diese basieren auf den Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB), die vom Gemeinsamen Ausschuss im Bauwesen (GAEB) herausgegeben werden. Im Hochbau kommt regelmäßig die REB 23.003 zum Einsatz. Durch die REB werden auch Schnittstellen definiert, die zum Datenaustausch zwischen den am Bau Beteiligten dienen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Der Begriff Aufmaß im Bauwesen (http://www.bifm.de/wissen/begriff-aufmass.php)
- Offizielle Webseite des GAEB (http://www.gaeb.de/)
- Weitere REB-Informationen (http://www.gaeb2000.de/) Dort finden Sie das kostenlose "Freie REB-Buch" mit vielen Informationen zur REB 23.003
- Weitere Informationen zu X11-Austauschdatei (http://x11.mwm.de/) Dort finden Sie mehr Informationen zur X11-Austauschdatei der REB 23.003
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