Area Bombing Directive
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Die Area Bombing Directive („Anweisung zum Flächenbombardement“) wurde während des Zweiten Weltkrieges, am 14. Februar 1942, vom britischen Luftfahrtministerium herausgegeben.
In dieser Anweisung wurde dem neuen Oberkommandierenden des RAF Bomber Command, Sir Arthur Harris, mitgeteilt, er könne seine Streitkräfte ab sofort ohne jede Beschränkung einsetzen („You are accordingly authorised to use your forces without restriction …“). Darüber hinaus wurde Harris informiert, dass die Einsätze auf die Moral der feindlichen Zivilbevölkerung zu konzentrieren seien – insbesondere auf die der Industriearbeiter („Operations should now be focussed on the morale of the enemy civilian population and in particular, the industrial workers.”).
Am 15. Februar, nur einen Tag nach Bekanntgabe der Anweisung, wurde der RAF-Stabchef Luftmarschall Sir Charles Portal noch deutlicher, indem er schrieb: „Ich nehme an, dass klar ist, dass die Ziele bebaute Gebiete und nicht z. B. Schiffswerften oder Flugzeugwerke sein werden.“ (“… I suppose it is clear that the aiming points will be the built up areas, and not, for instance, the dockyards or aircraft factories.”)
Dieser Strategie lag die Annahme aus der sogenannten Trenchard-Doktrin zugrunde, das Bombardieren von Wohngebieten - anstelle militärischer Anlagen - würde den Kampfwillen der Zivilbevölkerung schwächen.
Das Konzept beruhte auf Vorstellungen über den strategischen Luftkrieg aus dem ersten Weltkrieg. Man hoffte, Aufstände oder Revolution gegen des Regierungssystem in einem gegnerischen Staat auszulösen, um aus der Destabilisierung des Gegners einen kriegswichtigen Vorteil ziehen zu können. Diese Annahme erwies sich jedoch als Trugschluss, nichts dergleichen geschah. Es wird heute im Allgemeinen angenommen, dass diese Strategie zum exakt entgegengesetzten Ergebnis führt, nämlich einer Solidarisierung der Bevölkerung mit einem Regierungssystem gegenüber dem Angreifer.
Sinnlos wirkt die Strategie des Area Bombing, also des Bombardierens reiner Wohngebiete, besonders am Beispiel Dresden oder Pforzheim: Die reinen Wohngebiete Dresdens und das historische Zentrum der Stadt wurden bei dem Großangriff fast vollständig ausgelöscht. Die militärischen Anlagen im Dresdner Stadtteil Albertstadt hingegen überstanden den Angriff fast unversehrt. Ähnlich verhielt es sich bei der Mittelstadt Pforzheim mit damals 65.000 Einwohnern. Bei einem einzigen Angriff auf das mittelalterliche Stadtzentrum starben 20.277 Einwohner, dies entspricht 31,2 % der Gesamtbevölkerung und stellt die höchste erreichte Vernichtungsquote bei einem einzelnen Angriff im gesamten Luftkrieg gegen Deutschland dar. Die Frage, ob es legitim sei, eine Zivilbevölkerung im Krieg zu bombardieren, war lange Zeit umstritten und heute gilt ein solches Vorgehen allgemein als Kriegsverbrechen. Die Frage ob es sich bei der Area Bombing Directive um eine Anweisung zu schweren Kriegsverbrechen handelt, entzündet sich hierbei insbesondere an der unterschiedlichen Interpretation des Artikels 25 der damals in beiden Staaten gültigen Haager Landkriegsordnung.