Amtsblatt
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Als Amtsblatt bezeichnet man ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen. Diese Bekanntmachungen betreffen die Allgemeinheit und dienen dazu, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben. Teilweise beziehen sich die Bekanntmachungen auch auf den internen Dienstbetrieb. In Preußen gab seit 1811 jede Regierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (Verordnungen, Beförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse, Ernennungen der Richter, Lehrer, Professoren, Beamten, Ordensverleihungen,usw.)
Siehe auch: Dresdner Amtsblatt, Amtsblatt der Europäischen Union, Gesetzblatt