Administrator (Katholische Kirche)
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Ein Administrator (von lat. administrare „verwalten“) ist ein Verwalter und Betreuer.
Diözesanadministrator ist die Bezeichnung des Verwalters einer Diözese. Dieser ist für gewöhnlich ein Weihbischof oder Bischof einer anderen Diözese und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung des neuen Diözesanbischofs. Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt.
Der Apostolische Administrator ist der Leiter einer Apostolischen Administratur oder eines direkt dem Heiligen Stuhl unterstellten Jurisdiktionsbezirkes. Auch er ist Bischof, jedoch lediglich Titularbischof. Apostolische Administraturen werden errichtet, wenn die politische Situation eines Landes die Errichtung eines Bistums nicht zulässt, oder der Heilige Stuhl die politische Situation nicht unterstützen will. Ein weiterer Grund für die Einrichtung einer Administratur kann sein, dass der Kirche die für eine ordentliche Bistumsverwaltung benötigten Mittel fehlen oder noch kein geeignetes Personal dafür vorhanden ist. Apostolische Administraturen sind immer von vorübergehendem Charakter und als Notlösung gedacht.
In der DDR gab es die Apostolische Administratur Görlitz, die vor dem Krieg Teil des Erzbistums Breslau war. Die Jurisdiktionsbezirke der DDR, die Teile westdeutscher Bistümer waren, wurden nicht in den Status Apostolischer Administraturen erhoben, weil die Katholische Kirche die Teilung Deutschlands nicht als endgültig anerkennen wollte, sondern wurden als „Bischöfliche Ämter“ bezeichnet. Die DDR-Regierung versuchte erfolglos, die Kirche zur Umwandlung der Bischöflichen Ämter in Apostolische Administraturen zu bewegen. (Streit um U (Administraturen) oder O (Administratoren))