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A Theory of Justice

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A Theory of Justice (Theorie der Gerechtigkeit) ist ein 1971 veröffentlichtes, vielbeachtetes Buch des US-amerikanischen Philosophen John Rawls.

Das Buch sorgte zusammen mit Robert Nozicks als Antwort darauf erschienenem Werk Anarchy, State and Utopia für eine Wiederbelebung des Liberalismus in der angloamerikanischen politischen Philosophie.

Grundthema des Buches ist es, eine alternative Theorie zum herrschenden Utilitarismus aufzustellen, der es erlaubt, auch Unschuldige für das größere Gemeinwohl der Gesellschaft zu opfern. Wobei er jedoch auch auf andere Alternativen eingeht, etwa Egoismus oder Intuitionismus.

Rawls greift hierfür auf die Vertragstheorie zurück, modifiziert sie aber an entscheidender Stelle: die Beteiligten befinden sich bei Rawls hinter dem Schleier des Nichtwissens - in einer hypothetischen Situation, in dem sie zwar über die zukünftige Gesellschaftsordnung entscheiden können, aber selbst nicht wissen, an welcher Stelle dieser Ordnung sie sich befinden werden.

Ausgehend von diesem Gedankenexperiment argumentiert Rawls für die beiden Prinzipien der Gerechtigkeit. Nach dem ersten Gerechtigkeitsprinzip hat jede Person ein Anrecht auf ein möglichst umfassendes System von Grundfreiheiten, soweit mit den Freiheiten anderer Personen vereinbar. Nach dem zweiten Gerechtigkeitsprinzip sind soziale und ökonomische Ungleichheiten so zu gestalten, dass sie (1) mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offenstehen, und (2) zum größtmöglichen Vorteil der am schlechtest gestellten Mitglieder der Gesellschaft auswirken (sog. Differenzprinzip). Dabei besteht ein Vorrang des ersten Prinzips vor dem zweiten sowie ein Vorrang des Prinzips fairer Chancengleichheit vor dem Differenzprinzip.


Darauf folgend verlangte Rawls u. a., dass alle nachfolgenden Generationen gleich hohe Konsummöglichkeiten haben müssten. Ökonomen sehen diese Forderung kritisch, da gleich hohe Konsummöglichkeiten nur dann möglich wären, wenn gar nicht mehr konsumiert würde. Dies aber scheint nicht möglich. Rawls Gedanke lässt sich jedoch erfüllen, wenn jede Generation gleichsam auch Kapital bildet, somit für die Folgegenerationen einspart. Diese Idee findet sich beispielsweise in der Hartwick-Regel wieder.

Im Weiteren beschäftigt sich Rawls mit Fragen der Verfahrensgerechtigkeit und wendet den Schleier des Nichtwissen auf die Problem der Toleranz gegenüber der Intoleranz und des zivilem Ungehorsams an.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Anwendungsverhältnisse der Theorie der Gerechtigkeit

Rawls betrachtet die Gesellschaft als ein nützliches kooperatives System. Alle Mitglieder konkurrieren dabei um die gleichen Güter - Einkommen, Vermögen, Freiheit usw. -, woraus sich Interessenskonflikte ergeben. Auf der anderen Seite haben die Mitglieder der Gesellschaft aber auch gleiche Interessen, wie z. B. die Sicherheit oder Frieden, die Möglichkeit, ihre Lebenspläne zu verwirklichen usw.

Zur Regulierung dieser konfligierenden Interesse mit dem Ziel der Interessenswahrnehmung der Gesamtgesellschaft sind Verfahren notwendig. Rawls setzt sich ausdrücklich von dem zuerst bei Hobbes formulierten Naturzustand der Gesellschaft ab. Danach befinden sich die Mitglieder der Gesellschaft potenziell in einem permanenten Kriegszustand um die knappe Güter, die es zu verteilen gilt. Das ist nicht Rawls Auffassung von der Grundkonzeption der menschlichen Gesellschaft. Er möchte vielmehr die Gesellschaftsbasis ins Positive drehen und von einer Gruppe von Menschen mit gleichartigen Interessen ausgehen. Die Gruppenmitglieder versuchen nun nicht durch Kriegführung sondern durch (friedliche) Einigung eine für alle akzeptable Lösung - mithin Allokation der Grundgüter - zu erreichen.

Rawls Gerechtigkeitstheorie ist daher in dem Sinne vertragstheoretisch, als dass sie zur Rechtfertigung der Prinzipien sich auf die allgemeine Zustimmungsfähigkeit der Prinzipien bezieht. Der Vertrag ist dabei ein Hypothetisches Konstrukt, das nur „in den Köpfen der Philosophen“ existiert. Nicht der Vertrag ist wichtig, sondern der Konsens, den dieser impliziert. Nicht um die faktische Zustimmung geht es, sondern um die fiktive Zustimmungsfähigkeit.

Wichtig zum Verständnis ist ein weiteres Detail der Rawlschen Gesellschaftskonzeption: Er geht davon aus, dass bereits eine Gesellschaft vorhanden ist und damit eine gewisse Verteilung der (natürlicherweise begrenzte - Grundgüter bereits gegeben ist. Mit dieser wichtigen Annahme blendet Rawls die schwerwiegende Diskussion um die Herkunft und Entstehung der vorgefundenen Güterverteilung bewusst aus. Rawls sagt dazu, dass im Ergebnis jede zu einem beliebigen Zeitpunkt der Menschheitsgeschichte vorgefundene Allokation vielfach auf gewaltsame Besitzaneignung, Kriegführung oder andere ungerechtfertigte Handlungen beruhe. Dies sei allerdings zu keinem Zeitpunkt revidierbar. Rawls mochte ausdrücklich einen Beitrag zur praktischen Philosophie leisten und nicht ein theoretisches Konzept aufstellen, das bereits wegen seiner Annahme undurchführbar wäre. Eine Revision der vorgefundenen Verteilung würde sozusagen eine Rückgängigmachung der menschlichen Geschichte voraussetzen, was ausgeschlossen ist. Die Frage nach Herkunft und Verdienst einer vorhandenen Verteilung wird daher in Rawls Werk nicht diskutiert.

[Bearbeiten] fiktive Verfassungswahl

Rawls geht davon aus, dass die zu irgendeinem Zeitpunkt vorhandene Gesellschaft sich zu einer fiktiven Verfassungswahl zusammenfindet. In dieser Wahl soll die Gesellschaft sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Grundsätze für das Zusammenleben, insbesondere der Verteilung der gesellschaftlichen Grundgüter, an denen jedes der Gesellschaftsmitglieder ein Interesse hat, einigen.

Als Grundgüter, die zur Verteilung anstehen, bezeichnet Rawls explizit Rechte, Einkommen, Vermögen und Chancen. Er geht davon aus, dass die Gesellschaftsmitglieder insoweit von Selbstinteresse getrieben sind, als dass sie ein Mehr von diesen Güter einem Weniger auf jeden Fall vorziehen würden. Er distanziert sich damit von allen altruistischen Ansätzen einer Gesellschaftskonzeption.

Für Rawls ist nun das als gerecht zu bezeichnen, worauf sich die Menschen in einer fairen Ausgangssituation auf der Basis rationaler Entscheidungen bei einer Verfassungswahl einigen würden.

[Bearbeiten] Konzeption des Urzustandes

Rawls versetzt die Mitglieder der Gesellschaft in einen Urzustand, in dem sie gemeinsam über die Grundsätze entscheiden. Die Mitglieder der Gesellschaft werden zu „kompetenten Moralbeurteilern“. Ihre Kompetenz lässt sich festmachen an

  1. hinreichender Intelligenz
  2. ausreichender Lebenserfahrung
  3. Kenntnis der Fakten
  4. Fähigkeit zur deduktiven Logik
  5. Bereitschaft, Pro und Contra abzuwägen
  6. Fähigkeit, neue Erkenntnisse zu berücksichtigen
  7. persönliche Distanz, Selbstkritik
  8. Vorurteilslos, Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen

[Bearbeiten] Formale Bedingungen des praktisch Richtigen

Bevor er die Verfassungsversammlung entscheiden lässt, stellt Rawls einige Bedingungen auf, denen die denkbaren Grundsätze entsprechen müssen. Er bezeichnet sie im Original als „formal constraint of the concept of right“ Im Einzelnen sind dies:

  1. Generalität - allgemeine Anwendbarkeit
  2. Universalität - uneingeschränkte Anwendbarkeit
  3. Öffentlichkeit
  4. hierarchische Geordnetheit
  5. Letztinstanzlichkeit

Durch eine entsprechende Konzeption des Urzustandes lässt Rawls die Gerechtigkeitsgrundsätze schließlich diese Bedingungen erfüllen. Es soll einer allein nicht zu anderen Ergebnisse kommen können, wie alle Gesellschaftsmitglieder zusammen.

[Bearbeiten] Die Urzustandkonzeption im Einzelnen

Diese Versammlung kann allerdings nur fiktiv sein, so wie alle Vertragstheorien nur von einer hypothetischen Einigung auf den Gesellschaftsvertrag ausgehen. Zu keiner Zeit ist eine konstituierende Versammlung aller Gesellschaftsmitglieder durchführbar. Selbst wenn sie es wäre, kommen immer wieder Gesellschaftsmitglieder hinzu, die nicht bei der Versammlung dabei waren. Für diese neuen Mitglieder würde dann der seinerzeitige Vertrag keinerlei Verbindlichkeit entfalten. Diese Probleme umgehen alle Vertragstheoretiker dadurch, dass sie ihre Ur-Gesellschaft sich auf Grundsätze einigen lassen, von denen man annehmen kann, dass die Einhaltung für jedes hypothetische Gesellschaftsmitglied heute und in der Zukunft vernünftig und positiv wäre. Sind also die Grundsätze für jeden zu jeder Zeit vernünftig, kann dem Vertrag hinreichende Verbindlichkeit zugeschrieben werden. Dieses Merkmal zu prüfen ist Aufgabe einer Vertragstheorie, da bildet Rawls keine Ausnahme.

Würde man trotz der praktischen Unmöglichkeit sich denken, eines Tages tatsächlich eine solche Versammlung einzuberufen, ließe sich natürlich jedes Mitglied von seinem eigenen Interesse leiten. Jeder würde überlegen, ob der zur Diskussion stehende Grundsatz seine eigenen Lage verbessern oder verschlechtern würde und sich im Zweifelsfall von diesen Überlegungen bei seinem Abstimmungsverhalten leiten lassen.

Rawls Konzeption des Urzustandes will nun dieses Problem umgehen. Dabei darf dieser Ansatz nicht damit verwechselt werden, dass Rawls das Eigeninteresse der Mitglieder ausschließen wolle. Denn er geht ja gerade davon aus, dass die Mitglieder wissen, dass nach der Verfassungswahl die gesellschaftlichen Güter nach den Grundsätzen verteilt werden. Er entscheidet also schon egoistisch, allerdings unter einem „Schleier des Unwissens“.

[Bearbeiten] Der Schleier des Unwissens

Der Schleier der Unwissenheit sorgt dafür, dass die Gesellschaftsmitglieder nicht wissen, was sie in ihrer Entscheidung dazu veranlassen könnte, zu eigenen Gunsten von dem gesellschaftlich wünschbaren abzuweichen. Niemand soll sich von seiner gesellschaftlichen Position, seinem Einkommens- oder Vermögensstand, der Zugehörigkeit zu einer Kaste, seiner Intelligenz oder seiner Körperkraft in seiner Entscheidung beeinflussen lassen.

Dahinter steht für Rawls die originäre Ungerechtigkeit im Sinne von Unverdientheit der Verteilung dieser genannten Güter. Die derzeitige Güterverteilung, insbesondere die Verteilung von Intelligenz oder Körperkraft, die Zugehörigkeit zu einer Kaste sind grundsätzlich unverdient. Daher sei es nicht gerechtfertigt, die Gesellschaftsmitglieder sich von der Kenntnis um ihre relative gesellschaftliche Position beeinflussen zu lassen.

Zu diesem Zweck führt er den Schleier der Unwissenheit ein. Die Gesellschaftsmitglieder wissen nichts von ihrer relativen gesellschaftlichen Position, nicht einmal ihre persönlichen Vorlieben sind ihnen bekannt.

Im Einzelnen:

[Bearbeiten] Selbstunkenntnis

Die Gesellschaftsmitglieder verfügen über keinerlei Kenntnis über ihr eigenes Einkommen, ihr Vermögen ihren gesellschaftlichen Status. Sie kennen nicht ihre Vorlieben und Abneigungen.

[Bearbeiten] Allgemeines Wissen

Sie verfügen aber über allgemeines Wissen. Sie kennen wirtschaftliche Zusammenhänge und haben grundlegende psychologische und soziologische Kenntnisse.

[Bearbeiten] Rationalität

Alle Mitglieder respektieren sich gegenseitig. Sie treffen ihre Entscheidungen aufgrund rationaler Überlegungen und lassen sich nicht von irrationalen Überlegungen leiten.

[Bearbeiten] Wechselseitiges Desinteresse

Sie interessieren sich nicht füreinander. Dies in dem Sinne, dass sie sich weder von Liebe noch von Hass in ihren Entscheidungen leiten lassen.

[Bearbeiten] Kein Neid

Auch Neid akzeptiert Rawls nicht als entscheidungsrelevantes Gefühl.

Die Mitglieder entscheiden ohne Willkür, ohne Emotionalität und ohne Habitualität (entsprechend ihren Gewohnheiten).

[Bearbeiten] Die beiden Gerechtigkeitsgrundsätze

Rawls lässt nun seine verfassunggebende Gesellschaftsversammlung sich für gerechte Grundsätze entscheiden. Dies geschieht durch Aufstellung einer Liste aller möglichen Prinzipien, die dann durch Eliminierung der als ungerecht empfundenen Regeln zu dem von Rawls aufgezeichneten Gerechtigkeitsgrundsätzen führen.

Rawls beginnt mit der Formulierung der beiden Grundsätze, modifiziert diese jedoch zweimal im Laufe seiner Abhandlung. Die erste Formulierung findet sich auf Seite 81 (stw, 1971):

I.
Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle verträglich ist.

II.
Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass
a) vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie jedermanns Vorteil dienen, und
b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.

Die erste Modifikation des zweiten Grundsatzes findet sich dann auf Seite 104:
II.
Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu regeln, dass sie sowohl
a) den am wenigsten Begünstigten die bestmöglichen Aussichten bringen, und
b) mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen gemäß der fairen Chancengleichheit offen stehen.

Nach weiterer Diskussion wird der erste Grundsatz auf Seite 282, 283 zusammenfassend modifiziert:
Erster Grundsatz
Jedermann hat das gleiche Recht auf das umfangreichste System von gleichen Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.
in Verbindung mit der Vorrangregel
Die Gerechtigkeitsgrundsätze stehen in lexikalischer Ordnung; daher kann die Freiheit nur um der Freiheit willen beschränkt werden und zwar in zwei Fällen: (a) eine weniger umfangreiche Freiheit muss das Gesamtsystem der Freiheit stärken, an dem alle teilhaben; (b) ungleiche Freiheit muss für die Bürger mit weniger Freiheit annehmbar sein.

Schließlich gibt er den beiden Grundsätzen und Beachtung der im Laufe der Diskussion eingeführten Vorrangregeln folgende endgültige Gestalt (Seite 336, 337):

'Erster Grundsatz'
Jedermann hat das gleiche Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleiche Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.
'Zweiter Grundsatz'
Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:
(a) sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bieten, und
(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offen stehen.
'Erste Vorrangregel (Vorrang der Freiheit)'
Die Gerechtigkeitsgrundsätze stehen in lexikalischer Ordnung; demgemäß können die Grundfreiheiten nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden, und zwar in folgenden Fällen:
(a) eine weniger umfangreiche Freiheit muss das Gesamtsystem der Freiheit für alle stärken;
(b) eine geringere als gleiche Freiheit muss für die davon Betroffenen annehmbar sein.
'Zweite Vorrangregel (Vorrang der Gerechtigkeit vor Leistungsfähigkeit und Lebensstandard)'
Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz ist dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit und Nutzenmaximierung lexikalisch vorgeordnet; die faire Chancengleichheit ist dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet und zwar in folgenden Fällen:
(a) eine Chancen-Ungleichheit muss die Chancen der Benachteiligten verbessern;
(b) eine besonders hohe Sparrate muss insgesamt die Last der von ihr Betroffenen mildern.

[Bearbeiten] Lexikalische Ordnung

Der von Rawls in den o.a. Grundsätzen benutzte Begriff der lexikalischen Ordnung bedarf noch der Konkretisierung: Rawls versteht darunter die Ordnung der Grundsätze dahingehend, dass zu Gunsten des einen nicht auf den anderen verzichtet werden darf. Mithin darf etwa nicht zu Lasten der Freiheit eine größere Chancengleichheit hergestellt werden.

Rawls betrachtet die Freiheit als unabdingbar. Sie hat kein ökonomisches Äquivalent. Freiheiten dürfen nicht um größerer wirtschaftlicher Vorteile willen verletzt werden (wie das seiner Auffassung hingegen im Utilitarismus möglich wäre).

[Bearbeiten] Das Differenzprinzip

Rawls arbeitet diese Prinzip im ausdrücklichen Gegensatz zum Pareto-Prinzip heraus. Er erlaubt stattdessen nur die Besserstellung des Einen, wenn dadurch die Besserstellung auch des schlechtest Gestellten ermöglicht wird oder, wenn die Verringerung der Unterschiede zwischen zwei Gesellschaftsmitgliedern den schlechtest Gestellten noch schlechter stellen würde.

[Bearbeiten] Demokratische Gleichheit

Zur Interpretation des zweiten Grundsatzes lässt Rawls nur das Prinzip der demokratischen Gleichheit gelten. Was er damit meint wird erst deutlich, wenn man es von den von ihm verworfenen alternativen Auslegungen abgrenzt: Das System der natürlichen Freiheit als ein System ohne Regeln, in dem natürlicherweise jedem eben alle Möglichkeiten offen stehen, kann seines Erachtens nicht gerecht funktionieren, da die Ausgangs- oder Startbedingungen für alle unterschiedlich sind. Das Prinzip der liberalen Gleichheit reicht ihm auch nicht, da danach nur diejenigen gleiche Chancen haben, die auch von Natur aus die gleichen Voraussetzungen mitbringen. Wiederum würden natürliche Unterschiede nicht ausreichend durch Gesellschaftsgrundsätze egalisiert. Ganz deutlich lehnt er das Prinzip der natürlichen Aristokratie ab, nach dem denjenigen mehr Chancen zugesprochen werden, die auch über mehr Fähigkeiten verfügen, diese Chancen im Sinne der Gesellschaft nutzen zu können. Übrig bleibt seines Erachtens nur das Prinzip der Demokratischen Gleichheit. Hierdurch soll durch die Vernunft die Lotterie der Natur und historischer Kontingenzen eliminiert werden. Rawls geht dabei wiederum von seinem Diktum aus, dass niemand seine naturgegebene Besserstellung verdient hat. Daher sei diese Besserstellung auch weder als gerecht noch als ungerecht zu beurteilen. Sie ist ein vorgegebenes Faktum, dass letztlich nur durch die Gesellschaftsverfassung korrigiert werden kann.

[Bearbeiten] Legitime und illegitime Ungleichheiten

[Bearbeiten] Entscheidungsverhalten und MaxiMin-Regel

Die MaxiMin-Regel ist eine Entscheidungsregel unter Unsicherheit. Unsicherheit bedeutet hier, dass der Entscheider den Möglichkeiten keine Wahrscheinlichkeiten zuordnen kann (wie etwa bei Entscheidungen unter Risiko, in denen jeder Möglichkeit eine Erwartungswahrscheinlichkeit zugeordnet werden kann). MaxiMin bedeutet nun, dass die entscheidende Person sich für die Alternative entscheidet, die das minimalste denkbare Ergebnis maximiert.

Ein klassisches Beispiel zur Demonstration dieses Prinzips ist die Möglichkeit, dass eine Person, die in A wohnt, die Möglichkeit hat, mit dem Flugzeug nach B zu einem Vorstellungsgespräch zu einem um ein Vielfaches besser bezahlten Job zu fliegen. Sie muss nun drei Alternativen abwägen: Sie bleibt in A und behält ihren alten Job. Sie fliegt nach B und bekommt dadurch den neuen Job. Sie fliegt nach B und kommt dadurch bei einem denkbaren Absturz des Flugzeuges ums Leben. Da sie für die zweite und dritte Alternative keine Wahrscheinlichkeiten angeben kann, würde sie unter Berücksichtigung des MaxiMin-Ansatzes die erste Alternative wählen (müssen).

Angewandt auf das Thema von Rawls heißt das für ihn, dass die Individuen im Urzustand davon ausgehen, dass der schlechtest denkbare Fall eintritt, nämlich dass sie sich nach Lüftung des Schleiers der Unwissenheit in der Gruppe der am schlechtest gestellten Gesellschaftsmitglieder wiederfinden. Deshalb entscheiden sie sich für die Grundsätze, die gerade die Aussicht dieser Gesellschaftsgruppe maximiert.

[Bearbeiten] Gerechtigkeit zwischen den Generationen

Der Schleier des Unwissens bezieht sich auch auf die Stellung der Gesellschaftsmitglieder in der Zeit. Sie wissen nicht, in welcher Generation sie leben. Sie wissen nicht, wie viele Generationen vor ihnen gelebt haben und auch nicht, wieviele noch nach ihnen kommen werden.

Der Schleier des Unwissens neutralisiert daher ihre Stellung in der Zeit. Damit meint Rawls wohl auch, dass die Mitglieder der Urzustands-Gesellschaft denkmöglich auch unterschiedlichen Generationen angehören. Denn wüssten sie nichts von ihre relativen Position, hätten aber jedenfalls die Gewissheit, alle derselben Generation anzugehören, wäre keine hinreichende Bedingung gegeben, um jeglichen Zeitpräferenz auszuschalten.

Sie präferieren daher nicht die eigene Generation vor der nachfolgenden.

Die Anwendung des zweiten Gerechtigkeitsgrundsatzes findet nun auch auf die intergenerative Verteilung Anwendung. D.h., Ungleichheiten sind nur dann tolerabel, wenn dadurch die Schlechtestgestellten einen Vorteil erlangen. Diese Schlechtestgestellten können nun auch Angehörige einer fernen Generation sein.

Eine konsequente Anwendung dieses Grundsatzes führt unmittelbar zu dem Ergebnis, dass eine präsente Generation dem Grunde nach gar keine unwiederbringlichen Ressourcen verbrauchen darf, da diese nach dem Verbrauch definitiv nicht mehr den folgenden Generationen zur Verfügung stehen. Durch diese Handhabung kann der gegenwärtige Zustand allerdings dahin gelangen, dass sich wegen des Verzichts des Ressourcenverbrauchs mit Blick auf künftige Generationen die Aussichten der Schlechtestgestellten der gegenwärtigen Generation zu verschlechtern beginnen. Dies gilt es allerdings auch wegen des zweiten Grundsatzes zu vermeiden.

Um das Problem in den Griff zu bekommen, führt Rawls den Begriff des gerechten Spargrundsatzes ein.

[Bearbeiten] Die gerechte Sparrate

Um zu einer für ihn befriedigenden Lösung zu kommen, muss Rawls nun erstmals ernsthaft den Begriff der Brüderlichkeit heranziehen, den er in seiner Einleitung bereits einmal erwähnte. Rawls hat bereits in der Einleitung auf diesen Begriff zurückgegriffen, um sein Verständnis einer gerechten Gesellschaft klarer zu machen. Er bringt zum Ausdruck, dass sich viele Gerechtigkeitsfragen eher dadurch lösen ließen, dass sich die Entscheidenden Subjekte in die Lage versetzen, die Individuen, deren Interessen sie gegeneinander auszugleichen haben, seien Brüder bzw. Angehörige der selben Familie.

In Bezug auf den Spargrundsatz verdeutlicht er - meines Erachtens in Ermangelung einer anderen nicht-ökonomischen Fundierung -, was er damit meint: Man möge sich zur Herleitung einer angemessenen Sparrate vor Augen führen, wie viel die Individuen für ihre Söhne und Töchter zurücklegen würden und zu welchen Ansprüchen sie sich gegenüber ihren Vätern und Großvätern berechtigt fühlen würden.

Bezeichnenderweise lässt Rawls es dem Grunde nach mit dieser Gedankenspiel bewenden, plädiert allenfalls noch für eine 'faire' Menge von Realkapital, das nicht nur aus materiellen dingen bestehen müsse, das an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben sei. Den Schlussgedanken zu diesen Ausführungen bildet die lapidare Feststellung, dass eine gute und gerechte Gesellschaft nicht unbedingt mit einem hohen Lebensstandard und Reichtum verbunden sein müsse.

[Bearbeiten] Zeitpräferenz

Rawls lehnt jede Zeitpräferenz ab, auch bei Einzelmenschen und unabhängig von dem Schleier des Unwissens. Nichts rechtfertigt für ihn die Bevorzugung eines geringeren gegenwärtigen Gutes gegenüber einem größeren zukünftigen Gut.

Wichtig ist hier wahrzunehmen, dass er damit nicht indifferent zwischen zwei gleichwertigen Gütern jetzt und in der Zukunft ist. Durch die Begriffe „geringwertiges gegenwärtiges“/„größeres zukünftiges“ Gut impliziert er bereits das Prinzip der Abdiskontierung zukünftiger Güter auf die gegenwärtige Zeit.

[Bearbeiten] Rawls Kritik des Utilitarismus

Rawls sieht seine Theorie im klaren Kontrapunkt zum Utilitarismus. Insbesondere John Stuart Mill als einer der Hauptvertreter dieser Philosophie wird von ihm angegriffen. Seine Kritik stützt sich im Wesentlichen auf die folgenden Argumente:

  • Für Rawls impliziert der Utilitarismus eine unabsehbare Folgensequenz, die von keinem rational handelnden Individuum übersehen werden kann. Er meint damit, dass ein Nutzenmaximierer alle weiteren sich aus der Handlung ergebenden Folgehandlungen berücksichtigen muss. Dies kann ihm wegen der Beschränktheit seines Wissen nicht gelingen. Menschen können nicht über ein vollständiges Konsequenzenwissen verfügen, folglich auch nicht alle Folgen in ihren Entscheidungen berücksichtigen und somit auch nicht in der Lage sein, den Gesamtnutzen einer Gesellschaft zu maximieren.
  • Eine Beurteilung des Nutzens einer Handlung kann nur aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit folgen. Nun gibt es aber kein Gesetz, das besagt, dass ein einmal stattgefundenes Ereignis in der Zukunft immer wieder die gleichen Folgen mit sich bringt, wie in der Vergangenheit.
  • Die Maximierung des Nutzens kann nur aus der Perspektive der gegenwärtig entscheidenden Personen erfolgen. Damit werden aber auch deren gegenwärtigen Interessenslagen verabsolutiert und in alle Zukunft fortgeschrieben.
  • Individuelle Interessen sind allenfalls ordinal nicht aber kardinal messbar.
  • Für Rawls birgt der Utilitarismus keine Gerechtigkeitserwägungen, da er auf Nutzenmaximierung abstellt und Gerechtigkeitserwägungen nicht explizit formuliert. Ebenso sieht er in diesem Konzept eine Gleichgültigkeit gegen Erscheinungsformen der Ungerechtigkeit.
  • Rawls hält die Vorteile eines Individuums nicht mit den Nachteilen eines anderen verrechenbar.
  • Rawls hält den Utilitarismus für indifferent zwischen den Interessen Einzelnen. Als Beispiel vergleicht er den Tierquäler mit dem Sozialarbeiter, dessen beider Beschäftigungen ihnen ein gleiches Maß an Befriedigung bringen. Er sieht nun im Utilitarismus keine Möglichkeit gegeben, zwischen beiden Handlungen zu entscheiden, wenn sie zur Wahl stünden.
  • Letztes Argument ist für ihn die Degradierung des menschlichen Individuums als reines Glücksbehältnis

[Bearbeiten] Kritik

[Bearbeiten] zur fiktiven Verfassungswahl

Rawls geht davon aus, dass das Ergebnis oder die Grundsätze fair, sprich: gerecht seien, auf die sich die Menschen im Urzustand unter rationalen Entscheidungen einigen würden.

Rawls gibt hier dem leser den Anschein, als konzipiere er seine Theorie ergebnisoffen. Er entwickelt den Urzustand und lässt den Leser dann Beobachten, wie sich die Gesellschaft im Urzustand ungesteuert und intuitiv auf das von ihm dargestellte Ergebnis zubewegt.

Es ist allerdings offensichtlich, dass dieses Ergebnis allein aus der von ihm gewählten besonderen Konzeption des Urzustandes resultiert. Er gibt keine hinreichende Gründe dafür an, dass der Urzustand genauso wie von ihm dargestellt sein muss. Auch fehlt es an einer hinreichenden Begründung, warum die Menschen sich auf genau diese Grundsätze einigen sollten.

[Bearbeiten] zum unabdingbaren Vorrang der Freiheit

Dass die Freiheit unabdingbaren Vorrang genießen soll, erscheint ebenfalls allenfalls als persönliche Vorliebe von Rawls selbst, ist aber keineswegs empirisch belegt.

Zum Einen müssen Menschen zunächst einmal die lebensnotwendigen Voraussetzungen für eine solche Präferenz erfüllen. Beispielsweise ist die Situation eines Verhungernden gut vorstellbar, für den die Freiheit im Vergleich zur lebensrettenden Essensportion eine unverhältnismäßig geringen Wert hat. Denn die größte Freiheit nützt ihm nichts, wenn er sie aufgrund eigenen Verhungerns nicht nutzen kann.

Außerdem kann vor dem Hintergrund der Alltagserfahrung die Unveräußerlichkeit demokratischer Teilhaberechte nicht unumstritten. An dieser Stelle dringt die Kritik durch, dass die von Rawls konzipierte Gerechtigkeitstheorie letztlich doch nur die Gerechtigkeitsauffassung des Okzidents seiner Zeit widerspiegelt. Das Phänomen ist in unterentwickelten Ländern häufig beobachtbar, dass Menschen ohne größere Not ihre Stimme in einer Wahl zum Verkauf dem Meistbietenden anbieten. Es ist auch ohne weiteres nicht einsehbar, was bei unterstellter Entscheidungsfreiheit der Menschen bezüglich dieses Schrittes, eben daran falsch sein soll. Auch hier muss der Grundsatz gelten volenti non fit iniuria.

[Bearbeiten] die Maximin-Regel

Die Menschen im Urzustand entscheiden schließlich anhand der so genannten Maximin-Regel. Sie äußern durch ihre Entscheidung ihre persönliche Risikopräferenz, nämlich dass sie von dem schlechtest möglichen Ergebnis ausgehen, denn jeder an der Verfassungswahl Beteiligte muss ja mit dem Risiko leben, sich nach Lüftung des Schleiers der Unwissenheit in der schlechtest gestellten Gruppe wiederzufinden. Demnach wird er sich für die Grundsätze entscheiden, die die Aussicht des schlechtest Gestellten maximiert.

Es kann allerdings mit Recht bezweifelt werden, dass diese Annahme realistisch ist. Nicht jeder Mensch wird so eingestellt sein. Die Alltagserfahrung zeigt durchaus, dass Menschen vielfach bereit sind, teilweise erhebliche Risiken einzugehen. An dieser Stelle kann nur festgestellt werden, dass die durch die Grundsätze initiierte extreme Risikoaversion entweder die von Rawls selbst ist oder zumindest die, die er persönlich für die Gesellschaft insgesamt am förderlichsten hält.

Träfe Ersteres zu, so erübrigt sich jede weitere Diskussion, denn über die Risikopräferenz eines einzelnen Menschen kann man nicht streiten. Trifft die zweite Möglichkeit jedoch zu, so verändert sich die Fragestellung des Werkes: Nämlich nicht, was gerecht oder fair ist, sondern welche Risikopräferenz für eine Gesellschaft insgesamt wünschenswert wäre.

Im Übrigen hat Rawls ja seinen Urzustand so konzipiert, dass die Individuen ihre persönliche Präferenzen gar nicht kennen. Sie wissen daher nicht um ihre Risikoscheue und können diese folglich auch nicht berücksichtigen.

Rawls hat das Problem des MaxiMin-Ansatzes in seinem Werk bereits erkannt - er hat aber nicht zufriedenstellend gelöst.

[Bearbeiten] sind die Menschen im Urzustand überhaupt Menschen?

Wenn Rawls seines Gesellschaftsmitgliedern im Urzustand sämtliche Präferenzen, Emotionen, sämtliche Gewohnheiten und jedes personelles Wissen nimmt, sind diese Subjekt überhaupt noch Menschen? Wie können Entscheidungen derartiger Subjekte für eine menschliche Gesellschaft relevant sein?

Alles, was Menschen zu ebendiesen macht, hat Rawls ihnen genommen. Das macht das Ergebnis seiner fiktiven Verfassungswahl zu einen völlig unrealistisch und im Übrigen nicht auf eine menschliche Gesellschaft anwendbar.

[Bearbeiten] Ist die „Theorie der Gerechtigkeit“ überhaupt eine Vertragstheorie?

Man kann mit Recht fragen, inwieweit die Rawlsche Theorie noch den Ansprüchen an eine Vertragstheorie genügt. Sie enthält keinerlei Verhandlungsmomente (bargaining-Komponente). Die Einigung erfolgt einstimmig. Niemand verzichtet auf etwas zu Gunsten eines anderen. Die Prinzipien Rawls' sollen auch explizit eben gerade nicht deswegen gelten, weil ein Vertrag existiert, sondern weil sie der Vernunft entsprechen und mit den intuitiven Moral-Gerechtigkeits-Fairness-Auffassungen der Gesellschaftsmitglieder entsprechen.

Damit unterscheidet sich Rawls selbst so bezeichnet „Vertragstheorie“ ganz grundlegend von den klassischen Vertretern dieser Art, wie die Theorien von Hobbes bis Nozick. Denn dort haben die Vertragspartner handfeste eigene Interessen, auf die sie zu Gunsten anderer verzichten, mit dem Ziel, wiederum eigenen andere Interessen noch besser wahrnehmen zu können.

[Bearbeiten] Rawls Theorie der Gerechtigekit als Köhärenztheorie

Nach Kersting ist die Rawlsche Konzeption daher kohärenztheoretischer Natur. Als Kohärenztheoretische Konzept bezeichnet man eine Theorie, die die Gültigkeit der getroffenen Aussagen mit unseren Alltagsurteilen abgleicht. Dabei werden emotional verzerrte, unvernünftige Urteile aussortiert. Diese geschieht bei Rawls durch die entsprechende Konzeption des Urzustandes. Eine inhaltliche Übereinstimmung wird durch Abstraktion von Einzelfällen und entsprechender Explikation der daraus gewonnen Erkenntnisse gewonnen. Dabei kristallisiert sich schrittweise ein widerspruchsfreier Zusammenhang heraus. Damit soll sich schließlich eine Kohärenz (=Zusammenhang) mit unseren Alltagsurteilen ergeben.

Durch Rückkopplung zwischen einzelurteilen und Prinzipien erfolgt eine stetige Weiterentwicklung. Rawls wird diesem Aspekt durch sein '„Überlegungsgleichgewicht (Reflective equilibrium)“' gerecht. Durch die prinzipielle Endlosigkeit dieses Reflexionsprozesses unterliegen die gefundenen Prinzipien dem Vorbehalt der Vorläufigkeit. Es entwickelt sich eine common-sense-Moralität.

Die Alltagsurteile bilden dabei den logischen Vorrang und sind die Basis für die Explikationsprinzipien. Vor diesem Hintergrund ist allerdings schließlich unklar, was Rawls eigentlich mit seiner Theorie erreichen will. Sie reduziert sich anhand dieser Überlegung als bloße Niederlegung der aktuellen Moralauffassung und das auch nur auf einen geografisch eingegrenzten Bereich zu einem bestimmten Zeitpunkt. Allerdings wird sie noch nicht mal dort Einstimmigkeit erzielen können.

[Bearbeiten] noch zu bearbeitende Kritikpukte

. Sind die Annahmen des Urzustandes realistisch?


. Wie gerechtfertigt ist die Reihenfolge der Gerechtigkeitsgrundsätze?

[Bearbeiten] Literatur

Andere Sprachen
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