Vertrag von Pavia
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Im Hausvertrag von Pavia wurde am 4. August 1329 Bayern geteilt.
Kaiser Ludwig der Bayer trat Rudolf II. dem Blinden und Ruprecht I. dem Roten, den Söhnen seines Bruders Rudolf, die Rheinpfalz und die Oberpfalz ab. Kaiser Ludwig behielt für sich und seine Erben Oberbayern und kleinere Bezirke, nördlich von Regensburg gelegen.
Im Hausvertrag von Pavia war geregelt, dass das Recht der Kaiserwahl (die Kur) wechselweise von pfälzischen und bayerischen Wittelsbachern wahrgenommen werden sollte; später in der Goldenen Bulle wurde dieses Recht jedoch alleine der pfälzischen Linie zugesprochen.
Nach der Teilung wurde der alte bayerische Nordgau zunächst das Land der Pfalz zu Bayern genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 16. Jahrhundert der Name "Obere Pfalz" ein.