Süßreserve
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Süßreserve ist speziell behandelter, lagerfähig gemachter Traubenmost zur nachträglichen Süßung von Wein. Der Alkoholgehalt der Süßreserve darf 8 g/l nicht überschreiten. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Anreicherung des Mostes vor der Gärung zur Anhebung des Alkohols und der Süßung des Weines als Maßnahme zur Erzielung von Harmonie.