Reservatrechte
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Als Reservatrechte bezeichnet man allgemein Sonderrechte, die in einem System einer kleinen Zahl Auserwählter zusteht, für die Masse der Mitglieder aber nicht gilt.
Darüber hinaus werden zwei verfassungsgeschichtliche Sonderregelungen in Deutschland als Reservatrechte bezeichnet:
- Reservatrechte des Kaisers im Hl. Römischen Reich
- Reservatrechte einiger Bundesstaaten im Kaiserreich von 1871
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