Reisekader
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Der Reisekader (DDR: Kader, der [in den Westen] reisen darf), bezeichnet eine Person aus dem Staats- oder Parteiapparat oder dem öffentlichen Leben (Sportler, Künstler, Wissenschaftler) sowie der Wirtschaft der DDR, bei der die vorherrschende Beschränkung der Reisefreiheit nicht galt.
Die Überprüfung und ggf.Bestätigung der in Frage kommenden Personen erfolgte durch die Hauptabteilung XIX des Ministeriums für Staatssicherheit.
Da es sich hierbei um "zuverlässige" Bürger der DDR handelte, waren sie oftmals gleichzeitig gehalten, dem MFS sog. Pflichtberichte abzuliefern. Über die Qualität dieser Berichte gibt es verschiedene Auffassungen.
Reisekader wurden in der normalen Bevölkerung wegen des Privilegs der Reisefreiheit entweder beneidet oder waren wegen der Umstände, die zu diesem Privileg beitrugen, unbeliebt.
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